Außerdem
Eine Panne der Justiz
Der Besitz und die Weiterverbreitung von Kinderpornografie ist eines der widerwärtigsten Verbrechen. Eine schnelle Ahndung ist notwendig, damit die Täter nicht nach der Hausdurchsuchung und Konfiszierung ihrer Festplatten weiter machen wie bisher.
Denn ein neuer Computer ist schnell besorgt. Sich auf eine einschüchternde Wirkung einer Hausdurchsuchung zu verlassen, ist bei einer krankhaften Pädophilie, die auch Suchtcharakter hat, fahrlässig. Und dass ein geständiger Pädophiler, wie in der gestrigen Gerichtsverhandlung mit einem geringeren Strafmaß davonkam, weil die Justiz in Zeitverzug war, ist ein Skandal. Der Horber Amtsrichter Heuer sagte: „Das ist ein Verfahrensfehler, der von der Justiz zu verantworten ist.“ Begründet ist der Verfahrensfehler in einer personellen Unterbesetzung der Polizeidirektion Freudenstadt.
Der als Zeuge geladene Sachbearbeiter und informationstechnische Beweissicherer – übrigens der einzige, der in der Freudenstädter Polizeidirektion tätig ist – gab dem Richter gestern detailliert Auskunft. Er habe nach dem Erhalt des Untersuchungsauftrags keine Möglichkeit der „zeitnahen Auswertung“ gehabt. Eine Erledigungsprognose von sechs Monaten sei durchschnittlich üblich. Seine Vorgesetzten hätten davon Kenntnis gehabt, dass dies im vorliegenden Fall nicht erfüllt werden könne. Deshalb hätten jene eine Optimierungsliste zum Abarbeiten der anstehenden Aufträge erstellt. Man habe auch Fälle an die kriminaltechnische Untersuchung in Karlsruhe abgegeben – nicht aber den Fall des 34-jährigen Pädophilen aus Starzach.
Erschwerend für die Arbeit des Sachbearbeiters sei gewesen, dass er mit der vorhandenen Software lediglich an zwei Computern gleichzeitig arbeiten könne. Für die Forensiksoftware gebe es beschränkte Lizenzen, jede weitere koste 3000 Euro. Das Landeskriminalamt bezahle aber lediglich zwei Lizenzen pro Polizeidirektion. Trotz des Anstiegs der pornografischen Delikte mit hohem Auswertungsbedarf blieben Personal und Ausstattung konstant. Die Zunahme der pornografischen Delikte wird mit der Entdeckung eines ostdeutschen Pädophilennetzes in Verbindung gebracht, in das auch Täter aus dem Landkreis verstrickt waren. Zwangsläufige Folge der Unterbesetzung sei gewesen, dass die geplanten Zeitansätze nicht mehr zu realisieren waren.
Doch es gab auch Ermittlungspannen bei der Polizeidirektion. Für die Spurensicherung hätte die Beweisssicherung den Originalcomputer des Täters benötigt. Doch der blieb beim Angeklagten. Lediglich die Festplatten wurden beschlagnahmt. Eine zweite Ermittlungspanne führte schon vor der Beweissicherung zu einer Zeitverzögerung. Unerklärlich war es Richter Wolfgang Heuer, dass es fünf Monate dauerte, bis die richterlich angeordnete Durchsuchung vonstatten ging.
Sie wurde im September angeordnet, aber erst im Februar vollzogen. Eine dazu als Zeugin befragte Kriminalbeamtin sagte, man habe zu dieser Zeit sehr viele Verfahren bearbeiten müssen. „Und wir haben nie jemanden angetroffen.“ Richter Heuer fasste zusammen: „Das heißt Sie klingeln an der Haustüre und fahren immer wieder weg, weil Sie niemanden antreffen? Warum ist die Wohnung dann nicht aufgebrochen worden?“ Das sei in ihrer Dienststelle eher unüblich, so die Zeugin.
Weil die Justiz mit einem zu langen Gerichtsverfahren gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat, sah sich Richter Heuer gezwungen, einem geständigen Pädophilen drei Monate seines Strafmaßes zu erlassen. Wäre die Polizeidirektion Freudenstadt mit ausreichend Personal und Arbeitstechnik für die Beweissicherung ausgestattet gewesen, hätte der Angeklagte nicht von einem geringeren Strafmaß profitieren können. Denn für die Auswertung hätte der zuständige Kriminalbeamte lediglich 30 bis 40 Arbeitsstunden gebraucht. Martina Lachenmaier
Siehe auch Die Uhr lief für den Täter