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Korruption im Krankenhaus?

Ermittlungsverfahren gegen den KLF-Boss – dem Anzeigenerstatter droht deshalb ein Disziplinarverfahren

Als Korruptionsbekämpfer wird Landrat Peter Dombrowsky nicht in die Geschichte des Kreises Freudenstadt eingehen: Gegen den Mitarbeiter, der Kreiskrankenhaus-Geschäftsführer Rainer Schmidhuber angezeigt haben soll, werden disziplinarrechtliche Schritte geprüft – obwohl die Staatsanwaltschaft Rottweil den Verdacht der Untreue als berechtigt ansieht. Die Behörde hat deshalb ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Andreas Ellinger

Horb. „Mangelnder Schutz für Hinweisgeber“ trage dazu bei, dass Gesetze und Regeln zur Korruptionsprävention „oft unwirksam“ seien. Das bemängelt Dr. Michael H. Wiehen in einer Ausgabe „Aus Politik und Zeitgeschichte“. Das ist eine Beilage der Wochenzeitung „Das Parlament“, herausgegeben von der Bundeszentrale für Politische Bildung. Wiehen ist ehemaliger Weltbank-Direktor und Rechtsanwalt. Für seine Verdienste in der internationalen und nationalen Korruptionsbekämpfung ist er im Jahr 2007 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet worden.

Zur Korruption zählt Wiehen unter anderem die strafgesetzlichen Tatbestände der Vorteilsgewährung, der Begünstigung und der Untreue. Wegen des Verdachts der Untreue ermittelt die Staatsanwaltschaft Rottweil seit knapp einem Jahr gegen den Geschäftsführer der „Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH“ (KLF), Rainer Schmidhuber (wir berichteten). Während die Ermittler die Ergebnisse ihrer Hausdurchsuchung im Krankenhaus auswerten und den Sachverhalt prüfen, hat Landrat Peter Dombrowsky, der zugleich KLF-Aufsichtsratsvorsitzender ist, schon die Unschuld Schmidhubers festgestellt: „Es handelt sich um einen Sachverhalt, der im Rahmen der Geschäftsführung ordnungsgemäß abgewickelt wurde.“

Zu diesem Sachverhalt gehört nach Informationen der SÜDWEST PRESSE der Zahlungsrückstand eines Chefarztes, der sich zeitweise in einer Größenordnung von knapp 200 000 Euro bewegt haben soll.

Wie ein solcher Schuldenberg entstehen kann? Wenn ein Chefarzt stationäre Leistungen für Privatpatienten und im ambulanten Bereich auch Leistungen für Kassenpatienten selbst abrechnet. Dann muss er Nutzungs-Entgelte und Sachkosten an die Klinik abführen. Macht er das nicht, häufen sich Schulden an – sofern der Geschäftsführer nicht auf die Idee kommt, die Zahlungsrückstände mit dem Chefarzt-Gehalt zu verrechnen, also weniger Gehalt auszubezahlen. Im Fall der KLF soll das zumindest über Monate hinweg nicht so gemacht worden sein.

Ein Teil der Zahlungsrückstände wurde nach Informationen der SÜDWEST PRESSE umbenannt – in „Darlehen“. Die KLF verleiht demnach Geld, das sie selbst nicht hat. Die Gesellschaft macht jedes Jahr Millionen-Verluste – zuletzt 5 Millionen Euro. Laut Landrat wird dem Geschäftsführer nun folgendes vorgeworfen: „Er habe zu Unrecht einem Mitarbeiter der KLF ein Darlehen gewährt. Im Rahmen dieser Darlehensgewährung habe er auf Forderungen der KLF verzichtet.“

Wie es aktuell um die Zahlungsrückstände des führenden Arztes bestellt ist, dazu äußert sich Peter Dombrowsky nicht. Vertraulichen Auskünften zu Folge soll eine Anhebung seines Jahresgehalts um eine fünfstellige Summe dazu beigetragen haben, dass der Chefarzt seine Schulden verringern konnte.

Nach Auffassung der KLF-Führung war es ein Mitarbeiter, der Anzeige gegen Rainer Schmidhuber erstattet hat. Der Verdacht der Untreue, den der Anzeigenerstatter hegte, hat sich insoweit bestätigt, als dass die Staatsanwaltschaft Rottweil diesen Verdacht teilt.

Während der Landrat keinen Grund sieht, den Manager für die Dauer des Ermittlungsverfahrens zu beurlauben, sollen gegen den mutmaßlichen Anzeigenerstatter disziplinarrechtliche Schritte geprüft werden. Darüber ist der Kreistag am Montag in nichtöffentlicher Sitzung informiert worden.

Dieser Vorgang klingt nach einem „mangelnden Schutz für Hinweisgeber“, wie ihn der Korruptionsbekämpfer Dr. Michael H. Wiehen bemängelt. Rainer Schmidhubers Anwälte brauchten nur die Ermittlungsakte anzufordern und schon meint die KLF-Führung den Hinweisgeber gefunden zu haben.

Dem Hinweisgeber droht ein Disziplinarverfahren – während für Rainer Schmidhuber die Unschuldsvermutung gilt, wie der Landrat betont hat. Diese Vorgehensweise knüpft an die politische Tradition im Landkreis Freudenstadt an, das Verursacher-Prinzip zu ignorieren. Der Kreisklinik-Gesellschaft schadet angeblich, wer auf Missstände aufmerksam macht – das haben Peter Dombrowsky und Heinz Hornberger, der Fraktionsvorsitzende der Kreistags-CDU, immer wieder erklärt.

Diese Kritik galt in den vergangenen Jahren unter anderem Mitarbeitern des Hospitals, Kreisräten aus dem Raum Horb, der Presse und dem Aufsichtsrats-Mitglied Dr. Wolfgang Mieckley. Nachdem der Arzt beim Politischen Aschermittwoch der Kreis-FDP im Jahr 2009 die Aufsichtsrats-Arbeit kritisiert hatte, teilte Rechtsanwalt Wolfgang Ziefle dem Kreistag mit, dass eine strafrechtliche Verfolgung der Äußerungen von Dr. Wolfgang Mieckley diskutiert werde. Ziefle, der stellvertretender Vorsitzender des KLF-Aufsichtsrats ist, war auch am Montag dabei, als es um die Prüfung disziplinarrechtlicher Schritte gegen den Anzeigenerstatter ging.

Darf ein KLF-Mitarbeiter keine Anzeige erstatten, wenn er den Verdacht hat, dass sich der Geschäftsführer der Untreue schuldig gemacht haben könnte?

In der „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ heißt es: „Bei einem durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Korruptionsstraftat hat die Dienststellenleitung unverzüglich die Staatsanwaltschaft zu unterrichten.“

Bei der KLF ist der Geschäftsführer eine Art Dienststellenleiter. Der Aufsichtsrats-Vorsitzende hält ihm seit Jahren die Treue – trotz Management-Missständen, die bis hin zur Bespitzelung von Chefärzten reichten. Was tun bei Korruptions-Verdacht gegen den Boss – soll sich ein Mitarbeiter an eine solche „Dienststellenleitung“ wenden?

19.07.2010 - 08:31 Uhr | geändert: 19.07.2010 - 11:02 Uhr
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