Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den KLF-Chef wegen des Verdachts der Untreue
Die Staatsanwaltschaft Rottweil ermittelt seit rund 10 Monaten gegen den Geschäftsführer der Kreiskrankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH (KLF), Rainer Schmidhuber – wegen des Verdachts der Untreue. Ende April war deshalb eine Hausdurchsuchung im Freudenstädter Krankenhaus. Heute, also mehr als zwei Monate später, will der Landrat den Aufsichtsrat informieren.
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Andreas Ellinger
Kreiskrankenhaus-Geschäftsführer Rainer Schmidhuber bei einem Rundgang durch das Horber Hospital und die angeschlossene Kirche. Archivbild: Kuball
Freudenstadt/Rottweil/Horb. Warum weiß der KLF-Aufsichtsrat nichts von dem Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer Rainer Schmidhuber? Das wollte die SÜDWEST PRESSE von Landrat Peter Dombrowsky wissen, der dem Kontroll-Gremium als Vorsitzender vorsteht. Seine Antwort: Ihm sei der Sachverhalt seit dem 28. April bekannt. „In der turnusgemäß darauf folgenden Sitzung“ wolle er das Gremium informieren – heute.
Zum Sachverhalt teilt der Landrat folgendes mit: „Gegen den Geschäftsführer der KLF gGmbH wird wegen einer gegen ihn erstatteten Strafanzeige ermittelt. Der Vorwurf lautet, er habe zu Unrecht einem Mitarbeiter der KLF ein Darlehen gewährt. Im Rahmen dieser Darlehensgewährung habe er auf For-derungen der KLF verzichtet. Zur Prüfung des Sachverhalts hat die Staatsanwaltschaft bei der KLF Unterlagen beschlagnahmt.“
Diese Unterlagen würden gegenwärtig ausgewertet, teilte die Staatsanwaltschaft Rottweil auf Anfrage mit – das Ergebnis der Ermittlungen sei offen.
Aufgenommen worden ist das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue vor rund zehn Monaten. Hintergrund des Sachverhalts, der zu diesen Ermittlungen geführt hat, sind nach Informationen der SÜDWEST PRESSE Zahlungsrückstände eines Chefarztes gegenüber der KLF gewesen. Sie sollen um den damaligen Zeitpunkt herum im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Der Verbleib einer Teilsumme dieser Rückstände (die schon für sich genommen an den sechsstelligen Bereich heranreichen soll) hat offenbar Irritationen hervorgerufen, die zu einer Anzeige gegen den Kreiskrankenhaus-Geschäftsführer geführt haben. Auch gegen den Chefarzt hat die Staatsanwaltschaft anfangs ermittelt. Das Verfahren gegen ihn ist eingestellt worden – das gegen den Geschäftsführer nicht.
Anfang November 2009 gab man sich in Ermittlerkreisen sehr zurückhaltend. Es handle sich um „komplizierte Fragen vermögensrechtlicher Art“. Wegen was das Ermittlungsverfahren geführt werde, wollte die SÜDWEST PRESSE natürlich damals schon wissen. Die Antwort: „Vorläufig“ wegen des Verdachts der Untreue.
Acht Monate später ist es offensichtlich dabei geblieben: Die Staatsanwaltschaft hat auf Anfrage bestätigt, dass wegen des Verdachts der Untreue gegen den KLF-Geschäftsführer ermittelt werde. Ende April war die Polizei im Freudenstädter Krankenhaus – zu einer Hausdurchsuchung.
„Ordnungsgemäß
abgewickelt“
Während die Staatsanwaltschaft seit fast einem Jahr ermittelt, äußert sich Landrat Peter Dombrowsky wie folgt: „Es handelt sich um einen Sachverhalt, der im Rahmen der Geschäftsführung ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dieser Sachverhalt wird jährlich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses durch die vom Aufsichtsrat ausgewählten Wirtschaftsprüfer untersucht. Es handelt sich hierbei immer um Wirtschaftsprüfungsge-sellschaften, welche über umfängliche Erfahrungen im Krankenhauswesen verfügen.“ Und: „Eine Beanstandung des Jahresabschlusses ergab sich nie, auch nicht bezüglich des Sachverhalts, der dem im Raum stehenden Vorwurf zugrunde liegt.“
Der Jahresabschluss 2008 – der aktuellste, der öffentlich zugänglich ist – wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Im „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers“ heißt es, dass die Jahresabschlussprüfung nach Grundsätzen vorgenommen worden sei, die gewährleisten sollen, „dass Unrichtigkeiten und Verstöße […] mit hinreichender Sicherheit erkannt werden“. Und: „Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.“
„Mit hinreichender Sicherheit“ und „überwiegend auf der Basis von Stichproben“?
Die SÜDWEST PRESSE wollte vom Landrat wissen, warum Geschäftsführer Schmidhuber nicht für die Dauer des Ermittlungsverfahrens beurlaubt worden ist. Peter Dombrowsky: „Nach allen, dem Aufsichtsratsvorsitzenden [er selbst, Anmerkung der Redaktion] zur Verfügung stehenden Informationen ist der Vorwurf gegenüber dem Geschäftsführer der KLF sachlich nicht begründet. Es gibt daher bis zum Abschluss der Ermittlungen – auch für den Geschäftsführer der KLF gilt die gesetzliche Unschuldsvermutung – keinen Anlass für eine vorläufige Maßnahme gegen den Geschäftsführer.“
Und wie sieht es mit den Zahlungsrückständen des Chefarztes aus, gegen den anfangs auch ermittelt wurde? Bestehen sie noch und wie hoch sind sie gegebenenfalls? Dazu wollte sich der Landrat und Aufsichtsratsvorsitzende nicht äußern: „Im Hinblick auf das laufende Ermittlungsverfahrens können weitere Angaben derzeit nicht gemacht werden.“