Zwangsräumung eskaliert · Großeinsatz in der Biesinger Straße

Bewohner starb nach Sturz vom Balkon

Ein 69-Jähriger schoss am Montag auf Gerichtsvollzieher und Ordnungsdienst, ehe er vom Balkon des brennenden Hauses stürzte. Vermutlich hat er das Feuer selbst gelegt.

20.03.2017

Von ik/hz/job/frm

Eine Zwangsräumung in der Biesingerstraße in Tübingen ist am Montagmorgen eskaliert. Als der Gerichtsvollzieher und ein Mitarbeiter des Ordnungsamts zu dem Haus kamen, schoss der 69-jährige Bewohner mit einer scharfen Waffe vom Balkon. Der Mann vom Ordnungsamt hatte Glück: Das Projektil streifte nur den Ärmel seiner Jacke. Er wurde nicht verletzt.

Zeitgleich loderten bereits hohe Flammen aus dem Gebäude. Der 69-Jährige versuchte noch, sich über den Balkon vor dem Feuer in Sicherheit zu bringen, stürzte aber ab und verletzte sich so schwer, dass er noch vor Ort starb. Einsatzkräfte der Feuerwehr, die zu diesem Zeitpunkt bereits vor Ort eingetroffen waren, versuchten vergeblich, den Mann wiederzubeleben. Auch die hinzugerufene Notärztin Lisa Federle konnte ihm nicht mehr helfen.

Gutachter sah kein erhöhtes Risiko bei der Räumung

Der 69-Jährige wohnte seit Jahren unberechtigterweise in den Büroräumen im Obergeschoss des Hauses, das dem Land gehört und seit 2011 vom Ludwig-Uhland-Institut für Empirische Kulturwissenschaft als Außenstelle genutzt wird. Wie Uni-Pressesprecherin Antje Karbe bestätigte, war der Mann bis August 2011 als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Tübingen beschäftigt und hatte sich in dem Gebäude unerlaubt häuslich niedergelassen.Schon im September 2011 hatte die Uni den Mann gebeten, das Gebäude zu räumen und das Sozialamt informiert. Die Stadt hatte dem Mann mehrfach eine gut ausgestattete Wohnung angeboten, in die er mit ihrer Hilfe übersiedeln sollte. Das berichtet Sabine Schmincke, Pressesprecherin der Stadt Tübingen. Da er dieses jedoch ebenso wie andere Angebote ausschlug, ordnete das Gericht die Zwangsräumung an. Ein erster Antrag war im Februar 2013 gescheitert, weil das Amtsgericht den Räumungstermin aufhob. Laut Angaben der Universität hatte der 69-Jährige ein ärztliches Attest vorgelegt, in dem es hieß, er sei suizidgefährdet.

Ein amtsärztlicher Gutachter kam im April 2016 zu einem anderen Ergebnis. Es bestehe „kein erkennbar erhöhtes Risiko für suizidale Handlungen“. Die Räumung könne erfolgen. Vorbeugend müssten keine konkreten Maßnahmen ergriffen werden.

Nach Auskunft des Tübinger Amtsgerichtsdirektors Rainer Ziegler hatte der 69-Jährige mehrere Räumungsschutzanträge beim Amtsgericht gestellt, die alle abgewiesen worden waren. Weil der Gerichtsvollzieher wohl davon ausging, dass es bei der Räumung am Montag zu Schwierigkeiten kommen könnte, hatte er sich um Unterstützung vom städtischen Ordnungsamt bemüht. Dass die Räumung aber derart eskalieren würde, damit hatte offenbar niemand gerechnet. Von einer Waffe sei im Vorfeld nichts bekannt gewesen. Nach Polizeiangaben besaß der Mann sie illegal. Woher und seit wann er sie hatte, ist bislang nicht bekannt.

An einen ähnlichen Fall von Gewalt gegen einen Gerichtsvollzieher im Bezirk Tübingen kann sich Ziegler nicht erinnern. Die Polizei erfasst zwar nicht, wie oft sie bei Zwangsräumungen hinzugerufen wird, „aber es kommt immer wieder vor“, bestätigt Polizeisprecher Björn Reusch.

„Wir sind erschüttert vom tragischen Ausgang“, sagte Tübingens Erste Bürgermeisterin Christine Arbogast. „Es ist auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwer auszuhalten, wenn die Hilfe nicht angenommen wird. Sie haben in diesem – wie auch in vielen anderen Fällen – sehr gute Arbeit geleistet. Dennoch konnten sie das tragische Ende nicht verhindern.“

Die Löscharbeiten an dem Gebäude dauerten bis in die Abendstunden. 50 Feuerwehrleute der Abteilungen Stadtmitte, Lustnau und Derendingen waren vor Ort im Einsatz. 30 weitere Einsatzkräfte aus Pfrondorf, Hirschau und der Abteilung Stadtmitte verstärkten die Wache in der Leitstelle.

Die schwarze Rauchwolke im Himmel über Tübingen war weithin zu sehen. Beim Schwimmbad am Neckarufer hatten sich zahlreiche Schaulustige versammelt. Selbst aus dieser Entfernung sah man die Flammen meterhoch aus dem Dachstuhl lodern. Die Biesingerstraße hatten die Einsatzkräfte abgeriegelt.

Den Brand vermutlich vorsätzlich gelegt

Mittags habe man den Brand fast vollständig eingedämmt gehabt, berichtet Gesamtfeuerwehrkommandant Michael Oser. Doch immer wieder schlugen aus Glutnestern neue Flammen.

Schon früh sei erkennbar gewesen, dass das Gebäude einsturzgefährdet ist, so Oser. Deshalb konnten die Feuerwehrleute auch nur von außen löschen – durch die Fenster und über die Drehleiter. Ein Statiker bestätigte die Einschätzung des Kommandanten am späten Nachmittag. Ob irgendwas aus den Archiven, die das Ludwig-Uhland-Institut in dem Gebäude lagerte, vielleicht doch noch zu retten ist, kann deshalb keiner sagen.

Das Gelände ist nun weiträumig abgesperrt. Die Feuerwehr kontrollierte den Brandort in der Nacht alle zwei bis drei Stunden. Eine Gefahr für die benachbarten Häuser bestand laut Kommandant Michael Oser zu keiner Zeit. Die Höhe des Sachschadens ist ebenso unklar wie die genaue Brandursache. Die Polizei geht allerdings davon aus, dass der 69-Jährige das Feuer, das im Erdgeschoss ausgebrochen zu sein scheint, selbst gelegt hat.

Zwangsräumungen in Tübingen

In Tübingen werden pro Jahr etwa 40 Zwangsräumungen angekündigt. Im Schnitt zehn Mal werde dann auch wirklich geräumt. Das hat die Stadt am Montag mitgeteilt.

In den anderen Fällen gelänge es den Mitarbeitern der Stadtverwaltung mit Hilfe der Sozialberatung die Zwangsräumungen abzuwenden. Für solche Fälle hat die Stadt Tübingen seit dem Jahr 2009 eine eigene Stelle eingerichtet. Die Mitarbeiter beraten mit dem Ziel, fristlose Kündigungen als auch Räumungsklagen und eben Zwangsräumungen zu verhindern.

Auch im Fall vom Montag habe es im Vorfeld der Räumung zahlreiche Beratungsgespräche und Hilfsangebote gegeben.