Rat legt sich weiteres Mal quer

4 zu 4-Abstimmungspatt in Waldachtal/Rechtsaufsicht befindet über Hotelkauf

Die Geschichte um das Vorkaufsrecht für das leerstehende Hotel Sattelacker Hof in Lützenhardt, in das demnächst 118 Flüchtlinge einziehen sollen, geht weiter. Dafür sorgten jetzt vier Gemeinderäte und ein Patt bei der Abstimmung.

25.11.2015

Von Gabriele Weber

Waldachtal. Zum zweiten Mal binnen zwei Wochen folgte der Gemeinderat mehrheitlich nicht der Empfehlung von Bürgermeisterin Annick Grassi zur Vermeidung von „rechtswidrigen Beschlüssen“ (Grassi).

Ihr Vorschlag, gestützt auf die Rechtsauskunft der Rechtsaufsicht, lautete am Montag abermals, für den Sattelacker Hof kein gesetzliches Vorkaufsrecht auszuüben. Mangels einer Rechtsgrundlage. Klaus Dölker von der Rechtsaufsicht im Landratsamt erwartet nun die Fallunterlagen zur nochmaligen, grundlegenden Prüfung.

Zur Vorgeschichte: Der Kreis hat mit dem neuen Investor (es besteht bislang ein Kaufvertrag, aber kein Grundbucheintrag) des seit fünf Jahren leerstehenden Hotels am Lützenhardter Ortsrand einen „längerfristigen Mietervertrag geschlossen“.

Darüber hatte Sozialamtsleiter Robert Bornhauser das Gremium im Oktober unterrichtet.

Am 10. November wurde im Gemeinderat noch mit 15 zu vier Stimmen der ausdrückliche Wunsch auf Erwerb des Anwesens mit Hotel statuiert. Gleiches empfahl auch der Ortschaftsrat Lützenhardt am 27. Oktober – dies auch ohne Rechtsauskunft, sofern rechtlich ein Anspruch vorliegen sollte.

Das 4:4-Stimmenpatt (bei vier Enthaltungen) in der Sitzung am vergangenen Montag nach kaum 15 Minuten und ohne jedwede Wortmeldung, bedeutet nun, dass das Verfahren in eine nächste Runde geht. Fünf Zuhörer waren übrigens gekommen.

Eigentümlich am Montag Abend: Der Rat hat eigentlich 20 Mitglieder, aber nur zwölf waren anwesend. Der Beschluss erfolgte nach dem Sachvortrag der Bürgermeisterin, in dem sie auch auf eine von Dölker zugesandte, ergänzende Rechtsprechung verwies. Dies „zu Themen, wo auch kein Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann“.

Den anwesenden Gemeinderäten beschied Grassi dieses: „Nun haben Sie nochmals Gelegenheit zum Austausch. Wenn wir heute wieder einen rechtswidrigen Beschluss fassen, werden beide Gemeinderatsbeschlüsse der Rechtsaufsicht zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.“

Gegen die Empfehlung der Verwaltung, also der Bürgermeisterin, stimmte am Montag Ludwig Blum, Gemeinderat und Ortsvorsteher des Luftkurorts Lützenhardt, sowie die Räte Dr. Friedrich Gerhard, Björn Klose und Dr. Manfred Tillwich. Blum hatte in der ersten Sitzung angeraten, die Bemühungen der letzten Jahre um die Kurgäste und die Stärkung des Tourismus nicht außer Acht zu lassen.

Er sei nun gespannt, so Blum gestern telefonisch gegenüber der SÜDWEST PRESSE, welche „Fakten“ die Aufsicht im Bescheid nennen wird. „Dann sieht man weiter.“ Er wie auch Dr. Gerhard betonen, dass man nichts gegen die Asylbewerber habe, jedoch die „Politik“ für fehlerhaft halte.

Landratsamt, Kommune und Ehrenamtliche müssten es nun richten. „Vor allem geht es um die Unterbringung“, sagt Gerhard, „und um fehlende konkrete und schnell wirkende Pläne zur Integration“. Das Land lasse den Gemeinden da keine Wahl. Gerhard: „Da wird nur geregelt, weiter tut sich nichts.“

Blum, der übrigens auch im Waldachtaler Freundeskreis Asyl mitwirkt: „Es geht um die Vorgehensweise der Politik, die meines Erachtens kein Konzept hat. Es ist unverantwortlich, wie das Ganze von ganz oben gesteuert wird. Das Landratsamt macht nur seinen Job. Kleine Einheiten kann man integrieren und das auch mit Ehrenamtlichen machen. Ich habe die Befürchtung, dass wir überfordert werden. Dass wir nicht leisten können, was die Politik hier von uns erwartet.“

Die Rechtsaufsicht im Landratsamt ist jetzt gefragt

Bislang hat das Landratsamt im Rahmen seiner Beratungspflicht eine „vorläufige Rechtsauskunft“ aus dem Baugesetzbuch gegeben, erklärte gestern Klaus Dölker von der Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber der SÜDWEST PRESSE.

Nach dem zweimaligen Widerspruch der Waldachtaler Bürgermeisterin gegen einen getroffenen Ratsbeschluss werde nun die Rechtsaufsicht eine Entscheidung treffen, gegen die der Gemeinderat dann Widerspruch einlegen könne.

Im Falle eines solchen Widerspruchs werde die Sache gleich an das Regierungspräsidium als nächsthöhere Behörde weiter gereicht. „Das rechtliche Verfahren geht also weiter. Eine Gemeinde mit dem ihr zustehenden kommunalen Selbstverwaltungsrecht ist nicht rechtsschutzlos.“

Dass ein(e) Bürgermeister(in) zweimal widerspricht, „ist eine sehr seltene Fallgestaltung“, sagte Dölker auf die weitere Anfrage dieser Zeitung.

Bürgermeisterin Annick Grassi hatte am Montag in der gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Ratssitzung noch kritisch-ironisch formuliert: „Herr Dölker wird sich in seinen letzten Tagen über diese Entscheidung freuen.“ Dölker geht im kommenden Frühjahr in Pension, nach 25 Jahren Leitung des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamts im Landratsamt.

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Erstellt:
25.11.2015, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 25.11.2015, 01:00 Uhr

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