Über Horbs ausgelöschte Blütenträume

Alles andere als eine doofe, sinnlose Bagatelle

Über dem Flößersteg hängen die alten „Neckarblühen“-Banner, darunter herrscht von einer Nacht auf den Tag ordentlich aufgeräumte Kahlheit.

17.08.2017

Von Siegfried Schmidt

Zerstörte Blumenkübel – hier im August 2015 – gibt es immer wieder in Horb. Archivbild: Kuball

Zerstörte Blumenkübel – hier im August 2015 – gibt es immer wieder in Horb. Archivbild: Kuball

Vorbei ist‘s mit der schmuckvollen Blumenpracht am Steggeländer. Trunkene Deppen haben in einer wohl schon ansatzweise kalkulierten Zerstörungstour 20 Blumenkästen aus ihrer Verankerung gerissen und fünf Blumenkübel umgeworfen (wir berichteten gestern).

Der sattsam bekannte, achselzuckende „schon wieder“-Reflex, die ostinate Verständnislosigkeit gegenüber einem solch sinnlosen Sachbeschädigungs-Feldzug, die besser an eine Psychiatriepraxis übertragene Frage nach dem „Warum?!“ – sie sind allesamt auch berechtigte Reaktionen einer pikierten bis aufgeschreckten Öffentlichkeit.

Allerdings, so meint der Verfasser, sollte die Blumenstadt Horb nicht nur genervt gleich wieder zur Tagesordnung übergehen, sondern diese Provokation zivilen Stadtlebens durchaus mit aller gebotenen Gereiztheit zum Anlass nehmen, über ein Reaktionsprogramm nachzudenken.

Soll denn die Stadtbevölkerung für den Restsommer auf die aufwändig gezogene Blütenpracht verzichten, nur weil pöbelnde Nachtgestalten sich in verächtlicher Weise darüber hermachten und in kürzester Zeit eine Verwüstung anrichteten? Gibt es den Stadtputz, also die Verschönerung öffentlicher Räume, nur noch in „sicheren“ Zonen? Das kann es doch mitnichten sein.

Solcherlei Vorkommnisse geschehen leider in dieser oder jener Form allenthalben und in vielerlei Milieus. Doch gerade diese symbolisch verübten Gewaltakte gegen Sachen sollten den Gemeinsinn der Rechtschaffenen – ein zugegebenermaßen alter, heute vielen als angestaubt geltender Moralbegriff – auf den Plan rufen, um dieser dreist-gezielten Verletzung der öffentlichen Sphäre mit Gegenmaßnahmen beizukommen.

Dazu ist nicht nur die Ordnungsmacht, die Polizei, gefordert, die ja auf Hinweis rasch reagierte und die wahrscheinlichen Täter feststellen konnte. Neben Streifengängen gerade in Sommernächten an die „Party“-Brennpunkte und ihre Randbereiche, sind es auch immer die Bürger, die ein waches Auge auf ihre Stadt und auf ihre Weichziele, wie es eine Stadtblumenzier ja ist, haben sollten.

Es soll hier jetzt nicht heißen „Bürger zu den Waffen“, sondern „Bürger – werdet Euch Eurer Werte und Eurer werthaltigen Umgebung, der Gemeingüter, bewusst“. Es dürfte sich von selbst verstehen, dass die Ahndung der Missetaten konsequent und kostengenau zu erfolgen hat. Sprich, der „Preis“ für das pubertäre Austoben muss ohne Abstriche den Verantwortlichen aufgelastet werden. Und wenn die Justiz es dann außerdem noch vollbrächte, sehr zeitnah, mit der notwendigen Strenge des Gesetzes Urteile auszusprechen – dann wäre dem Horber Blumen-Frieden in diesem Fall Genüge geleistet.

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Erstellt:
17.08.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 07sec
zuletzt aktualisiert: 17.08.2017, 01:00 Uhr

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