Bürgermeisterwahl
Die Wahl in Grömbach ist rechtskräftig
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Wahl in Grömbach als gültig erklärt. Ein Mitbewerber hatte Einspruch eingelegt.
24.02.2017
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Wahl in Grömbach als gültig erklärt. Ein Mitbewerber hatte Einspruch eingelegt.