Bürgermeisterwahl

Die Wahl in Grömbach ist rechtskräftig

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Wahl in Grömbach als gültig erklärt. Ein Mitbewerber hatte Einspruch eingelegt.

24.02.2017

Von NC

Die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Grömbach vom 14. Februar 2016 ist durch rechtskräftigen Beschluss der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe als gültig erklärt und damit auch die Entscheidung des Landratsamts Freudenstadt bestätigt worden. Bei der Bürgermeisterwahl war Armin Pioch unter sieben Bewerbern im ersten Wahlgang mit mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen zum Bürgermeister ...

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Erstellt:
24.02.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 28sec
zuletzt aktualisiert: 24.02.2017, 01:00 Uhr

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