Polizeieinsatz

E-Mail sorgt für Großeinsatz

Wegen einer Bedrohung gegen eine Lehrkraft ist gestern Früh das Berufliche Schulzentrum in Freudenstadt abgeriegelt worden.

07.12.2017

Von Gerd Braun

Krisenstimmung am Freudenstädter Schulzentrum herrschte gestern früh morgens. Bilder: Braun

Krisenstimmung am Freudenstädter Schulzentrum herrschte gestern früh morgens. Bilder: Braun

Auf den Gehwegen rund um das Freudenstädter Schulzentrum wimmelte es gestern kurz nach 8 Uhr von Schülern, die unverhofft einen Tag frei bekommen hatten. Der Grund: Am Morgen wurde ihre Schule abgeriegelt.

Ersten inoffiziellen Informationen zufolge wurde die Polizei durch eine E-Mail, die bei der Schulleitung der Heinrich-Schickhardt-Schule eingegangen war, auf den Plan gerufen. Zum Inhalt heißt es in einer Stellungnahme des Polizeipräsidiums Tuttlingen, dass „ein vermeintlicher Schüler ‚etwas‘ gegen einen Lehrer unternehmen wollte“. Versender der E-Mail sei ein anderer Schüler gewesen, der die Schulleitung vorsorglich habe informieren wollen. Der Einsatzleiter vor Ort sprach von einer „Bedrohungslage gegen den Lehrkörper“. Mehr war direkt am Morgen nicht zu erfahren.

Fakt ist, dass das Schulzentrum mit Heinrich-Schickhardt-Schule (HSS, gewerblich-technisch), Eduard-Spranger-Schule (ESS, kaufmännisch) und Luise-Büchner-Schule (LBS, hauswirtschaftlich) schon vor Unterrichtsbeginn durch mehrere Streifenwagenbesatzungen, die vorsorglich vor
der Schule Stellung bezogen, abgeriegelt wurde. Auch DRK-Rettungskräfte wurden vorsorglich eingesetzt.

Gegen 6.45 Uhr habe, so heißt es in der Polizei-Stellungnahme, die Schulleitung der Polizei mitgeteilt, dass der Schule besagte Nachricht, die über Nacht eingegangen war, vorliege. „In Absprache mit der Schulleitung blieb die Schule bis zur näheren Klärung und Einschätzung der eingegangenen Nachricht vorläufig geschlossen. Zum Schulbeginn um 7.30 Uhr eintreffende Schüler wurden betreut“, schreibt das Präsidium Tuttlingen weiter.

Dieter Popp, Sprecher des Polizeipräsidiums in Tuttlingen, sagte, dass der eigentliche Verfasser der ursprünglichen E-Mail, von der der ganze Einsatz ausging, noch ermittelt werde. Was genau dem Lehrer angedroht worden war, darüber will die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen im Moment noch nichts sagen.

Weder Amok- noch Morddrohung

Popp war es im Gespräch mit der SÜDWEST PRESSE wichtig, dass keine überzogene Emotionalität in die Angelegenheit kommt. Von einem Amoklauf könne bei Weitem keine Rede sein, betonte er. Derlei Gerüchte hatten nämlich gestern Früh ganz schnell die Runde gemacht. Popp weiter: „Es war auch keine Morddrohung.“

Per Lautsprecherdurchsage wurden Schüler und sämtliche weitere Personen, die sich zum Zeitpunkt der Alarmierung in den Gebäuden befanden, dazu aufgefordert, diese zu verlassen. „Nachdem feststand, dass keine Bedrohungslage vorlag, konnten die Schüler unter Aufsicht der anwesenden Polizeibeamtinnen und Beamten kurz nach 8 Uhr geordnet die Schule betreten. Anschließend wurde der polizeiliche
Einsatz beendet“, heißt es abschließend in der Stellungnahme der Polizei.

Unruhe löste der Vorfall bei den Schülern, Lehrern und anderen Betroffenen allemal aus. Ein bisschen werde es einem da schon mulmig, sagte einer der Schüler, dem man so recht keine Freude an dem unverhofft schulfreien Tag ansehen konnte – und damit sprach er sicherlich für sehr viele der rund 3200 Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet, die im Freudenstädter Schulzentrum unterrichtet werden.

Ausgesetzt wurde der Schulbetrieb gestern an allen drei Schulen des Beruflichen Schulzentrum. Im Internet-Auftritt der ESS war unter der Überschrift „Informationen zum heutigen Unterrichtsausfall“ folgendes zu lesen: „Die Bedrohungs- bzw. Gefahrenlage gegen das Berufliche Schulzentrum hat sich nicht bestätigt, die Polizei hat den Einsatz vor Ort beendet. Ein geordneter Unterrichtsbetrieb war allerdings am heutigen Tag nicht mehr möglich.“ Ähnlich steht es auf der Seite der HSS. An allen drei Schulen wird am heutigen Donnerstag wieder regulär laut Stundenplan unterrichtet.

Für eine kurze Reflexion und um die Wartezeit bis zum Bustransfer nach Hause zu überbrücken, wurden die Schüler gruppenweise ins Gebäude der Luise-Büchner-Schule geführt.

Für eine kurze Reflexion und um die Wartezeit bis zum Bustransfer nach Hause zu überbrücken, wurden die Schüler gruppenweise ins Gebäude der Luise-Büchner-Schule geführt.

Die Rechtslage

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei nochmals explizit auf die zu erwartende hohe Strafe hin, die der Gesetzgeber für ein Delikt, wie das am Freudenstädter Schulzentrum vorsieht: „Wer ‚den öffentlichen Frieden durch Androhung von Straftaten stört‘(§ 126 StGB) muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Doch nicht nur die gesetzliche Strafandrohung steht für solche Taten im Raum. Wer den öffentlichen Frieden – und dazu gehört auch der Betrieb an einer Schule durch Androhung von Straftaten stör t– dem können im Einzelfall auch die immens hohen Kosten für einen notwendigen gewordenen Polizeieinsatz und den Einsatz von Rettungskräften in Form eines entsprechenden Gebührenbescheides auferlegt werden.

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Erstellt:
07.12.2017, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 07.12.2017, 01:00 Uhr

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