Bei Raubüberfall Pistole an den Kopf gesetzt

Ein Fuhrunternehmer soll einen Arbeiter aus Starzach bedroht, geschlagen und beraubt haben

Wegen des Verdachts des schweren Raubes ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen gegen den 41-jährigen Fuhrunternehmer und seinen 22-jährigen Bruder. Beide sind im Kreis Böblingen ansässig.

25.07.2017

Von Ulrich Eisele

Symbolbild: © Danny Elskamp - Fotolia.com

Symbolbild: © Danny Elskamp - Fotolia.com

Die zwei stehen in dringendem Verdacht, am Dienstagnachmittag vor einer Woche einen 34-jährigen Starzacher in dessen Wohnung überfallen, ihn mit einer Schusswaffe bedroht sowie von ihm Bargeld, diverse Ausweispapiere und weitere Gegenstände geraubt zu haben. Nähere Angaben zur Identität des Opfers und der beiden Täter verweigert die Polizei, um die Persönlichkeitsrechte der drei Personen zu schützen.

Opfer war krank geschrieben

Die beiden Beschuldigten, die in Herrenberg und in Weil der Stadt wohnen, wurden am vergangenen Freitag in ihrer Firma im Kreis Böblingen festgenommen. Der 41-jährige Haupttäter befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft. Nach bisherigen Ermittlungen soll dieser als Geschäftsführer eines Transportunternehmens zusammen mit einer zunächst nicht näher bekannten, jüngeren Person am Dienstagnachmittag den 34-jährigen Arbeiter in seiner Wohnung aufgesucht haben, der in seiner Firma beschäftigt und zu dieser Zeit krank geschrieben war.

Nach den weiteren Ermittlungen soll der Geschäftsführer den Arbeiter aufgefordert haben, unverzüglich mitzukommen und seiner Arbeit nachzzgehen. Um seinen Worten Nachdruck zu verleihen, soll der 41-Jährige dem 34-Jährigen mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihm gedroht haben, ihn zu erschießen, falls er nicht mitkomme. Dabei soll er ihm eine Pistole an den Kopf gehalten und ihm mit dem Pistolengriff ins Gesicht geschlagen haben, wodurch der 34-jährige Starzacher leichte Kopfverletzungen erlitt.

Als jener sich auch davon nicht beeindrucken ließ, soll sich der Geschäftsführer den Geldbeutel des Arbeiters geschnappt und daraus 260 Euro Bargeld entnommen haben. Auch diverse Ausweispapiere, die Bankkarte, das Handy und einen Schlüsselbund sollen die beiden Tatverdächtigen mitgenommen und sich anschließend wieder davon gemacht haben.

Der geschädigte Starzacher erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei, und die erwirkte über die Staatsanwaltschaft Tübingen Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohn- und Geschäftsräume des Transportunternehmers sowie einen Haftbefehl gegen den 41-Jährigen. Noch in den Vorbereitungen für den Zugriff erreichte die Polizei am Donnerstag die Nachricht, der Beschuldigte wolle erneut Kontakt zu dem 34-Jährigen aufnehmen. Da entschlossen sich die Ermittler sofort zuzugreifen und forderten Spezialeinsatzkräfte für die Festnahme an – eine bei bewaffneten Tätern übliche Vorsichtsmaßnahme.

Widerstandslos festgenommen

Von den Spezialeinsatzkräften ließ sich der Beschuldigte am Freitag vor seinem Betrieb widerstandslos festnehmen. Gleichzeitig nahmen die Beamten den 22-jährige Bruder des Transportunternehmers mit, der als Mittäter identifiziert worden war und sich zu dieser Zeit ebenfalls im Betrieb aufhielt. In einem Kellerraum der Wohnung einer Freundin des 41-Jährigen in Böblingen fanden die Beamten zudem das gesamte Raubgut – bis auf das Bargeld –, die bei dem Überfall verwendete Schreckschusspistole und eine weitere scharfe Schusswaffe.

Der Beschuldigte wurde noch am Freitag einem Haftrichter am Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der den Haftbefehl gegen den 41-Jährigen in Vollzug setzte und die Untersuchungshaft anordnete. Der 22-jährige Bruder und Mittäter wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Mobile Einsatzkommandos und Spezialeinsatzkräfte

Mobile Einsatzkommandos (MEK) und Spezialeinsatzkräfte (SEK) kommen immer dann zum Einsatz, wenn bei einer Festnahme mit starker Bewaffnung oder hohem Widerstand zu rechnen ist. Dabei werden MEK vorzugsweise eingesetzt, wenn ein Zugriff für den Festzunehmenden überraschend aus seiner Bewegung ablaufen soll (etwa bei einem fahrenden oder laufenden Täter).

Ist dagegen bereits im Vorfeld beim polizeilichen Gegenüber mit starker Bewaffnung, hohem Widerstand oder mit verschlossenen Türen in einer statischen Lage (wie einer Wohnung) zu rechnen, wird meist die Unterstützung durch ein mit einem besseren Eigenschutz ausgestattetes Spezialeinsatzkommando (SEK) angefordert.

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Erstellt:
25.07.2017, 16:36 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 44sec
zuletzt aktualisiert: 25.07.2017, 16:36 Uhr

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