Landwirtschaft

Geflügel bleibt wohl noch im Stall

Eine Verlängerung der Stallpflicht für Geflügel über den Januar hinaus gilt in Baden-Württemberg wegen bundesweit auftretenden Fällen von Vogelgrippe als sehr wahrscheinlich. Das betrifft auch die örtlichen Geflügelzüchter.

19.01.2017

Von Maik Wilke

Mitte November mussten alle Gänse von Martin Schneckenburger in den Stall. Die Stallpflicht, die wohl bald verlängert wird, ist für den Bergfelder Geflügelzüchter ansonsten jedoch nicht dramatisch. Bild: Wilke

Mitte November mussten alle Gänse von Martin Schneckenburger in den Stall. Die Stallpflicht, die wohl bald verlängert wird, ist für den Bergfelder Geflügelzüchter ansonsten jedoch nicht dramatisch. Bild: Wilke

Bundesweit werden nach wie vor positive Fälle von Vogelgrippe gemeldet. Der Virustyp H5N8 hält sich derzeit gerade bei Wildvögeln hartnäckig. Überregional befürchten Halter von Freilandgeflügel drastische Einbußen. Der Grund: Nach zwölf Wochen dürfen sie ihre Eier nicht mehr als Freilandeier, sondern nur noch als Eier aus Bodenhaltung deklarieren. Und eine Verlängerung in den Februar gilt derzeit als wahrscheinlich. Das bestätigt auch Jörg Hauser, Leiter des Veterinäramts im Landkreis Rottweil: „Auch wenn die Anzahl an virusbelasteten Tieren nicht mehr so hoch ist wie zu Beginn, gibt es dennoch viele infizierte Wildvögel. Aller Voraussicht nach wird es deshalb eine Verlängerung geben.“

Das würde auch die hiesigen Geflügelzüchter betreffen. Zumindest mehr oder weniger. Denn Martin Schneckenburger, Geflügelzüchter in Bergfelden, sieht dem Thema entspannt entgegen: „Bei dem Wetter wären meine Hühner sowieso im Stall und nicht draußen. Außerdem sind sie eh keine reinen Freilandhühner.“

Keine Beißerei unter den Tieren

Zu Beginn der Stallpflicht Mitte November hatte der Geflügelhändler noch Bedenken, dass sich vor allem seine Gänse, die eigentlich fast das gesamte Jahr über draußen bleiben, auf engerem Raum ins Gehege kommen (die SÜDWEST PRESSE berichtete). „Aber das war unbegründet. Wir hatten keine Beißereien unter den Tieren, allen ging es gut.“ Wegen des Bewegungsmangels habe er das Futter leicht reduziert, damit die Gänse nicht zu viel Fett tragen. Daher waren sie am Ende etwas leichter als üblich. Mittlerweile hat sich die Platzangst und die Ansteckungsgefahr bei den Gänsen sowieso erledigt – kurz vor Weihnachten wurden alle verkauft und gegessen. Bis er im Mai oder Juni wieder Gänse bekomme, sei die Verordnung sicher wieder aufgehoben, sagt Schneckenburger.

Die Bedenken und Sorgen seiner Kollegen im Land teilt der Bergfelder Landwirt folglich nicht, auch seine Hühner würden die Aufstallung gut vertragen. Generell sei im Landkreis Rottweil kein einziger positiver Fall von Vogelgrippe gemeldet worden, sagt Hauser. Hinweise darauf, dass die Stallpflicht nicht eingehalten werde, gab es jedoch. Wie viele, möchte Hauser aber nicht sagen. Klar sei: Wird ein Landwirt bei der Nichteinhaltung erwischt, gibt es eine Verwarnung, weil eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Das kann auch finanzielle Folgen für den Betrieb haben.

Im Übrigen gibt es im gesamten Kreis nur eine Ausnahme von der Stallpflicht. Auch hier hält sich Hauser jedoch bedeckt. „In diesem Fall sind wir in der Abwägung des Tierschutzes und der Stallpflicht zum Ergebnis gekommen, dass die Tiere draußen gehalten werden dürfen. Dafür werden sie regelmäßig und deutlich häufiger auf das Virus untersucht.“ Um welchen Hof und welche Tiere es sich dabei handelt, sagt der Veterinäramtsleiter nicht.

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Erstellt:
19.01.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 21sec
zuletzt aktualisiert: 19.01.2017, 01:00 Uhr

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