Freiburg
Gericht rügt Behörde nach Protesten bei Heckler & Koch
Im Streit um eine Protestaktionen vor dem Firmensitz des Waffenherstellers Heckler & Koch in Oberndorf am Neckar droht dem Landratsamt Rottweil eine juristische Niederlage.
Freiburg. Einem von der Behörde angeordneten Verbot zum Verteilen von Flugblättern fehle nach einer ersten Einschätzung die rechtliche Grundlage, erklärte das Verwaltungsgericht Freiburg am Mittwoch. Der Protest, der sich gegen die umstrittene Exportpraxis des Waffenherstellers richtete, sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Auch das Beschlagnahmen der Flugblätter durch die Polizei sei rechtlich fragwürdig. Das Urteil sollte am Nachmittag (13.45 Uhr) verkündet werden.