Freispruch in allen Anklagepunkten wegen Schuldunfähigkeit: Der mittlerweile 38-Jährige, der in Freudenstadt zahlreiche Menschen beleidigt und bedroht und auch drei Körperverletzungen begangen hat, muss aber vorläufig in einer geschlossenen Einrichtung bleiben. So das Urteil der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil. „Ich finde es übertrieben, wenn man mich weiter einsperren würde“,...
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