Gefahr für die Allgemeinheit

Gericht sieht 38-Jährigen in geschlossener Einrichtung besser aufgehoben

30.07.2016

Von Cornelia Addicks

Freispruch in allen Anklagepunkten wegen Schuldunfähigkeit: Der mittlerweile 38-Jährige, der in Freudenstadt zahlreiche Menschen beleidigt und bedroht und auch drei Körperverletzungen begangen hat, muss aber vorläufig in einer geschlossenen Einrichtung bleiben. So das Urteil der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil. „Ich finde es übertrieben, wenn man mich weiter einsperren würde“,...

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Erstellt:
30.07.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 12sec
zuletzt aktualisiert: 30.07.2016, 01:00 Uhr

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