Gericht

Geständnis mit Widerwillen

Zweimal soll ein 36-jähriger Horber im Jahr 2015 seine Frau vergewaltigt haben. Vor dem Horber Amtsgericht beteuerte er gestern seine Unschuld und berichtete von einer Intrige seiner ehemaligen Partnerin. Nach einer ereignisreichen Mittagspause gestand er.

25.04.2017

Von Fabian Schäfer

Über zwei Fälle der Vergewaltigung beriet ein Schöffengericht am gestrigen Montag in Horb. Was im September 2015 wirklich passiert war, blieb jedoch auch nach dem Urteil unklar.Bild: Kuball

Über zwei Fälle der Vergewaltigung beriet ein Schöffengericht am gestrigen Montag in Horb. Was im September 2015 wirklich passiert war, blieb jedoch auch nach dem Urteil unklar.Bild: Kuball

Die fünf Sekunden Stille, die nach der Frage von Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick, ob der Angeklagte sich doch nochmal mit seinem Verteidiger beraten wolle, eintraten, fühlten sich mit Sicherheit nicht nur für den Rechtsanwalt wie Stunden an. Mit nervösem Blick musterte der Jurist seinen Mandanten, bittend, hoffend. „Wir haben uns schon beraten“, sagte der Beschuldigte tonlos, den Blick starr auf den Tisch vor ihm gerichtet. Dieser Satz war mehr als nur eine Erklärung. Er war ein Geständnis. Ein Geständnis für eine Straftat, die der Angeklagte bis zuletzt bestritten hatte. Und dann dennoch gestand.

„Meine Frau wollte mir die Kinder wegnehmen und das hat sie geschafft“ – mit diesen Worten begann der 36-jährige Horber seine Version der Geschichte am Montagmorgen. Wegen zweifacher Vergewaltigung saß der gelernte Elektroniker gestern vor einem Schöffengericht in Horb. Unschuldig, wie er betonte. Die Vergewaltigung? – „Erfunden!“ Der ursprünglich aus Weißrussland stammende Mann legte in einem ausführlichen Statement seine Sicht der Geschehnisse dar, klar und direkt. Er sei das Opfer einer Intrige seiner Ex-Frau, die alleine mit den zwei gemeinsamen Kindern fortziehen und das durch falsche Anschuldigungen erreichen wolle.

Mit Messer zum Sex gezwungen?

Die Staatsanwaltschaft warf dem Kontrolleur vor, in der Nacht vom 4. auf den 5. September 2015 mit dem Einverständnis seiner damals schon getrennt von ihm lebenden Frau im ehemals gemeinsamen Haus übernachtet zu haben. Am frühen Morgen habe er sie bedrängt und berührt, bis die Geschädigte in ein anderes Zimmer floh. Der 36-Jährige sei ihr daraufhin gefolgt, habe die Tür blockiert und sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Die Ehefrau konnte sich befreien, woraufhin ihr Gatte drohte, ihr mit einem Hocker den Kopf einzuschlagen, wenn sie sich ihm nicht füge, was sie dann aus Angst tat.

Gut zwei Wochen später sei es laut Staatsanwalt zu einem zweiten Vorfall gekommen. Auf Bitten der gemeinsamen Kinder hin sei der Beschuldigte am Abend des 20. Septembers zu Besuch gekommen. Abermals habe er seine Frau belästigt und sie schließlich unter Androhung von Gewalt (diesmal mit einem Messer) erneut zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Die Anklage lautete dementsprechend auf besonders schwere Vergewaltigung und Vergewaltigung.

Seit das Paar im Jahr 2012 in ein Haus im Horber Stadtgebiet zog, sei die Geschädigte immer öfter weggewesen, erzählte der Angeklagte. Am Wochenende sei sie ständig mit Freundinnen in Diskotheken gegangen und habe es ihm überlassen, sich um die Kinder zu kümmern, erzählte der 36-Jährige, der zu dieser Zeit im Schichtdienst arbeitete. „Es gab immer mehr Streit, sie wollte weg. Sie hat alles gehasst zu dieser Zeit“, berichtete er. Auch sei seine Frau in etlichen sozialen Netzwerken unterwegs gewesen und habe dort mit vielen Männern Kontakt gehabt, mit
denen sie sich dann auch getroffen habe.

2015 habe man sich getrennt, aber aufgrund verschiedener Ursachen gab es trotzdem weiterhin Streit. Der 36-Jährige zog aus dem gemeinsamen Haus aus, kümmerte sich dort jedoch weiterhin regelmäßig um die Kinder. Im September 2015 erklärte die Geschädigte dem Angeklagten, dass sie mit den beiden Jungs zurück nach Salzgitter ziehen wolle, laut dem Beschuldigten gegen den Willen der Kinder. Durch seinen Widerstand habe sich seine Frau über die Möglichkeit der Schnellscheidung, die beispielsweise bei Vergewaltigungen möglich ist, schlau gemacht. „Sie hat zu mir gesagt: ‚Ich könnte sagen, dass du mich vergewaltigt hast.‘ Sie wollte nach Salzgitter, deshalb hat sie die Geschichte erfunden“, erklärte der Beschuldigte.

In der ersten Tatnacht sei er zusammen mit seiner Frau in einer Diskothek gewesen, habe sie danach heimgefahren und sei dann selbst nach Hause gegangen. Am Tag des zweiten Vorfalls räumte der Angeklagte den Geschlechtsverkehr mit seiner Ehefrau ein, allerdings sei dieser einvernehmlich gewesen und von ihr ausgegangen.

Ein unangenehmer Vorschlag

Die erste große Wendung nahm der Prozess während der Zeugenaussagen der Geschädigten, die jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit aufgenommen wurden. Denn noch bevor der zweite von insgesamt zehn geladenen Zeugen den Gerichtssaal betrat, bat die Verteidigung um ein Gespräch mit dem Staatsanwalt sowie dem Vertreter der Nebenklägerin, der Geschädigten. Deutlich über eine Stunde herrschte ein großes Kommen und Gehen. Der Staatsanwalt, Richter Trick, das Opfer, der Verteidiger und der Beschuldigte kamen herein und verließen das Zimmer anschließend wieder in verschiedensten Kombinationen.

Gegen 14.30 Uhr schien sich eine Einigung anzubahnen, der Verteidiger erklärte seinem Mandanten das Angebot der Staatsanwaltschaft: Gegen ein Geständnis würde die Strafe definitiv zur Bewährung ausgesetzt. Doch dem Angeklagten schien dies ganz und gar nicht zu behagen. Auf die Frage seines Anwalts, ob er tatsächlich weitermachen wolle, sagte er mit glänzenden Augen: „Ich will nicht weitermachen, ich will meine Unschuld beweisen. Ich habe diese Frau nicht vergewaltigt.“

Zwei Jahre auf Bewährung

Dem Verteidiger schienen die Chancen auf einen solchen Ausgang des Prozesses jedoch nicht gut. Er redete lebhaft auf seinen Mandaten ein, erklärte ihm, ein Geständnis sei „der sichere Weg“, einer Gefängnisstrafe zu entkommen. Man sah dem 36-Jährigen den inneren Konflikt an. Es dauerte lange und kostete ihn sichtbar Überwindung, den Rat seines Anwalts zu befolgen. Als Richter Trick ihn kurze Zeit später eindringlich fragte, ob er den Vorschlag wirklich annehme wolle, schien der Horber nochmals kurz zu wanken. Dann gab er nach, geschlagen, besiegt.

Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Vertreter der Nebenklage erklärte, dass es seiner Mandantin nicht um eine tatsächliche Gefängnisstrafe, sondern um die Einsicht ihres Ex-Mannes gehe. Der Verteidiger wie auch Richter Trick schlossen sich dem vollumfänglich an. Zu der Bewährungsstrafe muss sich der Angeklagte zudem in Therapie begeben. Für Trick und die beiden Schöffen stünden „die Übergriffe fest“, der Beschuldigte habe diese jedoch anders als seine Frau empfunden.

Der Prozess endete im Stillen, ohne Siegerlächeln, ohne große Worte, aber mit einem eingetragenen Straftäter mehr. Ob er wirklich schuldig ist, wird wohl nie herauskommen.

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Erstellt:
25.04.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 4min 02sec
zuletzt aktualisiert: 25.04.2017, 01:00 Uhr

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