In ihrer Wut gingen sie zu weit
Junge Asylbewerber gerieten in die Fänge von berüchtigter Schlägerbande
Vor dem Amtsgericht Horb hatten sich zwei junge Asylbewerber zu verantworten, die sich von einer berüchtigten Schlägerbande zur Konfrontation provozieren ließen. Sie überstanden den Showdown gegen eine beträchtliche Übermacht ohne Schläge – aber mit einer Anklage wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung.
04.02.2016