Glücksspiel

Nur einer darf bleiben

Zum 1. Juli tritt eine Klausel des Landesglücksspielgesetzes in Kraft, die den Casinos auf dem Hohenberg zum Verhängnis wird.

17.02.2017

Von Peter Strigl und Benjamin Breitmaier

Wird es zum Ende dieses Jahres das „Magic Kingdom“ gegenüber von Norma, oder ...Bilder: Kuball

Wird es zum Ende dieses Jahres das „Magic Kingdom“ gegenüber von Norma, oder ...Bilder: Kuball

Das Landesglücksspielgesetz wurde zwar bereits am 15. November 2012 im Landtag beschlossen, dennoch gerät es erst jetzt in den Fokus der Öffentlichkeit. Der Grund: Am 1. Juli endet die Schonfrist für die bestehenden Einrichtungen. Bei Inkrafttreten der Neuregelung wird dann eines der beiden Spielcasinos auf dem Hohenberg – das Novolino neben dem Dänischen Bettenlager oder das „Magic Casino“ gegenüber von Norma – die Pforten schließen müssen, da diese nicht den erforderlichen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie voneinander aufweisen.

Das neue Landesglücksspielgesetz, kurz „LGlüG“, ist im Grunde schon seit fünf Jahren geltendes Recht, doch bisher durften alle in fünf in Horb ansässigen Spielhallen wie gewohnt dem Betrieb nachgehen, da sie vor dem Stichtag, dem 28. November 2011, genehmigt wurden.

Das Gesetz entstand ursprünglich auf Anmahnung des Bundesverfassungsgerichtes, seine vorrangigen Ziele sind die Sucht- und Gefahrenprävention. Diese sind im ersten Paragraphen des Glücksspielgesetzes festgeschrieben. Handlungsbedarf besteht aufgrund der steigenden Spielsucht, im vergangenen Jahr waren die Einnahmen durch die Vergnügungssteuer so hoch wie nie zuvor. Sowohl landesweit als auch in Horb. Im jüngst verabschiedeten Haushaltsplan sind 700 000 Euro vermerkt. Das bedeutet einen Anstieg von mehr als 1000 Prozent gegenüber den Einnahmen aus dem Jahr 2007, in dem die Stadt noch etwas mehr als 60 000 Euro an Einnahmen verbuchte. Nach Daten der Stadtverwaltung aus dem Jahr 2014 erwirtschafteten insgesamt 135 Spielautomaten die Steuereinnahmen.

Dass Spielsucht auch unter Horbern grassiert, weiß die Beraterin in der Diakonie-Außenstelle Horb, Susanne Henning: „Es ist auf jeden Fall problematisch. Wir stellen fest, dass es sehr viele Spieler gibt, die sich an uns wenden.“ Sie weist auf die Freudenstädter Selbsthilfegruppe hin, die seit einigen Jahren regen Zulauf hat. „Darum bin ich nicht traurig, dass eines der Casinos geschlossen werden soll“, erklärt Henning.

Das LGlüG soll dafür sorgen, dass Suchtberater wie Susanne Henning weniger Arbeit haben. Es sieht neben der bereits erwähnten Abstandsregelung auch vor, dass nicht mehrere Spielhallen im selben Gebäudekomplex vorhanden sein sollen. Genau das ist aber auf dem Hohenberg der Fall. Die Idee hinter dem Gesetz ist simpel: Durch den fehlenden Anreiz einer direkten Fortsetzung der Zockerei, soll der Spieler eher reflektieren können, ob er tatsächlich weiterspielen will. Die Wirkung des Gesetzes ist allerdings umstritten.

Bis zum 29. Februar des vergangenen Jahres mussten die Betreiber einen Antrag auf Spielhallenerlaubnis stellen. Dass nicht alle Hallen auf dem Hohenberg fortbestehen können werden, ist bereits klar. Die Investoren toben, geklagt wurde bereits.

Ein weiterer Investor weiß die Misere der anderen zu nutzen, indem er eine neue Einrichtung in der Talheimer Ziegelhütte plant. Diese würde den Auflagen des LGlüG genügen und wird wahrscheinlich mit weniger Konkurrenz rechnen müssen.

Des Weiteren geht die größte Attraktion für Süchtige von den Automaten aus, was in der Formulierung des LGlüG auch explizit erwähnt wird. Diese finden sich auch in den mehr als 20 Kneipen im Horber Stadtgebiet wieder. Ab Ende 2019 soll die Spielverordnung so geändert werden, dass nur noch zwei, statt wie bisher drei, Automaten erlaubt sind. Das wiederum stellt für Wirte, die auf die Einnahmen angewiesen sind, eine große Herausforderung dar.

... das Novolino beim Dänischen Bettenlager noch geben?

... das Novolino beim Dänischen Bettenlager noch geben?

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Erstellt:
17.02.2017, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 17.02.2017, 01:00 Uhr

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