Fasnet

Verkaufsverbot am Schmotzigen

Die Stadt und Einzelhändler weiten das freiwillige Alkoholverkaufsverbot für unter 25-Jährige in Horb aus.

22.02.2017

Von Maik Wilke

Verkaufsverbot am Schmotzigen

Bisher galt das Verkaufsverbot nur am Fasnetsmontag. Mehrere Geschäfte und Gaststättenbetriebe haben darauf verzichtet, Alkohol, insbesondere Spirituosen und Branntweine, an junge Erwachsene bis 25 Jahre zu verkaufen. Eingeführt wurde die Regelung zum ersten Mal vor drei Jahren – mit großem Erfolg, sagt Stadtsprecher Christian Volk: „Die Zahl der polizeilichen Einsätze ist seither deutlich zurückgegangen und die ansonsten teilweise aggressive Grundstimmung hat sich beruhigt.“

Deshalb wird das Projekt, das sich die Stadt von Rottweil abgeschaut hat und deshalb „Rottweiler Idee“ genannt wird, dieses Jahr zum ersten Mal auch am Schmotzigen Donnerstag durchgeführt. Beteiligt sind die Kaufland-Filiale, die Gaststätte „Gleis Süd“ mit Bahnhofskiosk, die Avia-Tankstelle und die Norma-Filiale auf dem Hohenberg. Besonders die Beteiligung der Geschäfte und Betriebe im Horber Bahnhofsbereich ist wichtig, um die Verfügbarkeit und den Nachschub von günstigen alkoholischen Getränken für Jugendliche und Heranwachsende an den Fasnetstagen erheblich einzuschränken.

Das Ziel, das sich der städtische Arbeitskreis „Kommunale Kriminalprävention“ gesetzt hat, ist es, dass insbesondere den Erwerb von billigem Alkohol an den neuralgischen Örtlichkeiten verhindert oder erschwert werden, damit ein möglichst günstiges und kollektives Betrinken erschwert wird.“

Ein weiterer Grund für die Ausdehnung des freiwilligen Alkoholverkaufsverbot ist auch, dass die Narrenzunft Horb am Schmotzigen Donnerstag wieder ein Narrendorf auf dem Flößerwasen betreiben und damit eine große Party in direkter Umgebung des Bahnhofs gefeiert wird. „Dass sich die Leute im Vorfeld mit Alkohol eindecken, können wir nicht verhindern“, sagt Volk. „Wichtig ist es aber, die spontanen Einkäufe während der Feier zu verhindern.“

Das Recht, nicht zu verkaufen

Eigentlich sind über 18-Jährige in Deutschland berechtigt, neben Bier und Wein auch Spirituosen zu kaufen. Dennoch ist es Einzelhändlern vorbehalten, den Verkauf zu verweigern. „Die Filiale macht mit ihrer Ware nur ein Angebot“, erklärt Christian Volk, Pressesprecher der Stadt Horb. „Der Kunde entscheidet sich für ein Produkt, aber an der Kasse darf der Verkäufer entscheiden, ob der es wirklich verkaufen möchte.“ Das freiwillige Verkaufsverbot hat folglich eine rechtliche Grundlage – unter 25-Jährige können am „Schmodo“ keinen Anspruch erheben, in bestimmten Filialen Alkohol zu kaufen.

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Erstellt:
22.02.2017, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 22.02.2017, 01:00 Uhr

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