Fußball · Gericht

Gezielt daneben: Flaschenwerfer verurteilt

Das Amtsgericht Tübingen verurteilt den Flaschenwerfer von Altingen zu einer Geldstrafe.

24.01.2019

Von Tobias Zug

Symbolbild: Kuball

Symbolbild: Kuball

Das Vergehen war klar, der Täter relativ schnell gefunden, der sich auch zu der Tat bekannte. Und doch gab es noch etwas zu klären für das Amtsgericht Tübingen: Hat der Fan des TSV Altingen an jenem 9. Mai 2018 gezielt die Bier-Glasflasche nach dem Kicker des SV Zainingen geworfen oder nicht?

Zum Vorfall: Beim Abendspiel des damaligen Bezirksligisten TSV Altingen gegen den SV Zainingen foulte kurz vor Schluss beim Stand von 2:2 ein Zaininger Kicker recht rüde einen Altinger. Wie der Angeklagte schilderte, sei er hinter der Bande gestanden, einen bis eineinhalb Meter entfernt vom Geschehen, und habe danach eine leere Bierflasche aufs Feld geworfen. „Mir ist der Gaul naus“, sagte der 24-Jährige, „aber ich habe ganz sicher nicht gezielt nach dem Spieler geworfen.“ Sonst, sagte er, hätte er bei dieser kurzen Entfernung wohl besser gezielt und getroffen.

Der SVZ-Kicker hatte jedenfalls leichte Verletzungen am Ellbogen davongetragen. Gesehen hatte der als Zeuge gekommene Zaininger Spieler nicht, wer eine Flasche geworfen, und ob er deshalb die Ellbogenprellung erlitten hat, die im Krankenhaus ambulant behandelt wurde. Er stand mit dem Rücken zu den Zuschauern, weil er sich beim Gefoulten entschuldigte. „Ich bekam dann einen Schlag und spürte einen Stich im Ellbogen“, sagte der 27-Jährige, „und dann sah ich die Flasche da liegen.“

Weil der SVZ-Kicker nun schon mal da war, nahm der angeklagte Altinger Fan dies auch zum Anlass, bei ihm um Entschuldigung zu bitten. „Bei den Altingern habe ich mich schon entschuldigt, zu dir bin ich leider noch nicht gekommen“, sagte der, streckte dem Zaininger Kicker die Hand entgegen mit dem ausgesprochenen Hinweis, „das war aber nicht gezielt.“

Solch eine Einsicht hatte sich Oberstaatsanwalt Martin Klose wohl vorher schon gewünscht, als er dem Angeklagten vorwarf, keine Reue zu zeigen, da dieser mit den Zainingern nicht mal in Kontakt getreten war. Und ob dieser sich bewusst sei, dass er wegen gefährlicher Körperverletzung unter Anklage stehe, ihm dafür eventuell 6 Monate Freiheitsstrafe drohe.

Intern Platzverbot erteilt

Viel Aufschluss brachten die fünf Zeugenaussagen nicht. Ein weiterer SVZ-Spieler hatte wenige Tage nach dem Spiel der Polizei in Zainingen weitaus konkretere Angaben gemacht als jetzt, sprach damals von einem gezielten Wurf. Gestern bei der Hauptverhandlung in Tübingen konnte er sich „nur noch dunkel erinnern“. Den Täter habe er damals gleich beschimpft, konnte aber den Angeklagten nicht identifizieren, ob dieser das gewesen sei. Er sei im Tumult damals mit Freunden gegangen, sagte der Angeklagte, der nach eigenen Angaben früher beim TSV gekickt habe. TSV-Funktionäre hatten ihn als Täter anderntags ausgemacht, der Abteilungsleiter meldete ihn der Polizei.

Jener sagte ebenfalls als Zeuge aus. Er habe eine Flasche gesehen, die auf den Boden geflogen sei und sich nur gedacht: Nicht schon wieder! Wochen zuvor war bei einem TSV-Spiel schon eine Plastikflasche aufs Feld geworfen worden. Von der Verletzung des SVZ-Spielers habe er erst später erfahren. Oberstaatsanwalt Klose beantragte am Ende eine Geldstrafe von insgesamt 2700 Euro, weil er von einem minder schweren Fall einer Körperverletzung ausgehe. Der Angeklagte hatte zumindest eine Verletzung des Spielers billigend in Kauf genommen. Richter Dirk Hornikel kam ebenfalls zu dem Urteil.

Was Hornikel nicht nachvollziehen konnte, war die weitere Vorgehensweise des TSV Altingen: Der sprach dem Angeklagten ein Platzverbot aus – intern, ohne diesen darüber zu informieren. Der besucht seither aber sowieso keine Altinger Spiele mehr.

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Erstellt:
24.01.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 46sec
zuletzt aktualisiert: 24.01.2019, 01:00 Uhr

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