Justiz

22-Jähriger muss nach sexuellen Übergriffen in die Psychiatrie

Das Landgericht verurteilte den Tübinger Schrittgrapscher zu eineinhalb Jahren Haft. Weil untherapiert weitere Taten drohten, ordneten die Richter seine Unterbringung an.

16.07.2018

Von Jonas Bleeser

Die Richter der 1. Großen Strafkammer sahen es als erwiesen an, dass der 22-jährige Serientäter in elf Fällen sexueller Übergriffe schuldig ist. Bei seinen Taten, die allein ein Drittel der 2017 von der Polizei erfassten sexuellen Belästigungen in Tübingen ausmachten, war der aus der Region stammende Deutsche immer nach dem gleichen Muster vorgegangen: Nachts oder am frühen Morgen hatte er Frauen...

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