Strafe fürs Stecker-Ziehen minimiert
22-Jähriger muss nur 20 Euro wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ zahlen / Ordnungsbeamter über Zie
Erfolg hatte ein 22-jähriger gebürtiger Horber mit seinem Berufungsantrag bei der 11. Kleinen Strafkammer. Statt 350 Euro Geldstrafe wegen Widerstands und Körperverletzung muss der Schüler nun nur 20 Euro Geldbuße wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ zahlen.
09.04.2016