Strafe fürs Stecker-Ziehen minimiert

22-Jähriger muss nur 20 Euro wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ zahlen / Ordnungsbeamter über Zie

Erfolg hatte ein 22-jähriger gebürtiger Horber mit seinem Berufungsantrag bei der 11. Kleinen Strafkammer. Statt 350 Euro Geldstrafe wegen Widerstands und Körperverletzung muss der Schüler nun nur 20 Euro Geldbuße wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ zahlen.

09.04.2016

Horb/Rottweil. Darf ein städtischer Vollzugsbeamter eine vorläufige Verhaftung vornehmen? Jemanden gegen seinen Willen festhalten, bis die Polizei eintrifft? Nur in Ausnahmefällen, bei gravierenden Taten – so erläuterte der Vorsitzende Richter Wolfgang Heuer die Rechtslage. Das Ziehen eines Steckers aus der Kamera einer mobilen Verkehrsüberwachung sei zwar eine ausgesprochene Dummheit, erreiche a...

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