Vaters Anzeige wurde sehr teuer

2500 Euro Strafe muss ein Mann wegen illegalen Waffenbesitzes zahlen

2500 Euro muss ein Mann aus der Raumschaft Rottenburg zahlen, weil er eine Pistole und 14 Schuss Munition zu Hause liegen hatte. Unter dieser Bedingung stellt das Amtsgericht Rottenburg das Strafverfahren gegen ihn ein.

30.04.2016

Von Gert Fleischer

Rottenburg. Es geht um eine halbautomatische Handfeuerwaffe Mauser Modell 1910/14, Kaliber 6,35 Millimeter Browning. Die Pistole lag zusammen mit 14 Patronen und eingewickelt in ein ölgetränktes Tuch hinter der Drempelwand eines Wohn- und Bürohauses. Wie der Sachverständige festgestellt hatte, war sie funktionsfähig und schussbereit. Neun Patronen waren stark korrodiert, aber fünf in gutem Zustand. Ein amtliches Beschusszeichen fehlte, also dürfte mit der Pistole nicht geschossen werden. Dass die Waffe überhaupt gefunden wurde, verdankt der 51-jährige Angeklagte seinem Vater; der hat ihn angezeigt.

Der Angeklagte, sagte die Staatsanwältin, habe wissentlich und ohne dass er über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügte die Pistole bei sich aufbewahrt. Der Mann ist Bautechniker, arbeitet selbstständig in der Montage von Photo- voltaikanlagen.

Sein Vater habe die Pistole „vor ewig langer Zeit“ mal gezeigt und bei ihm gelassen. Interessehalber habe er die Pistole auseinandergenommen und wieder zusammengesetzt. Ob er sie richtig zusammengebaut hatte und sie auch funktionieren würde, habe er selbst nicht gewusst, sagte er. Dann habe er die Klappe in der Drempelwand seines Büroraums im Dachgeschoss geöffnet und die Waffe dahinter abgelegt. 1997 oder 1998 müsste das gewesen sein. Seither habe er immer wieder mal etwas in den Hohlraum zwischen Ziegeldach und Wohnraum verstaut und nicht mehr an die Waffe gedacht.

„Sind Sie nie auf die Idee gekommen, die Waffe abzugeben?“, fragte die Richterin. „Nein“, sagte der Angeklagte. „Das war ja so ein verrottetes Zeug.“ „Schussbereit“, entgegnete die Richterin. „Für wen war die Pistole zugänglich?“ Er nannte zwei Kollegen, die mit ihm im Büro arbeiteten. Aber die Klappe in der Kniestockwand sei mit anderen Dingen zugestellt gewesen.

Er habe die Waffe seit damals nie wieder hervorgeholt, beteuerte der Angeklagte, er habe nie damit geschossen. „Und wie kommt dann Ihr Vater dazu, zur Polizei zu gehen und zu sagen, er befürchte, die Waffe könnte benutzt werden?“, wollte die Richterin wissen. „Wir hatten einige Streitigkeiten“, so der Angeklagte, „aber dass konnte ich nicht verstehen.“

Hier schaltete sich der Verteidiger ein: „Sein Vater ist ein rechter Seckel. Ich kann das sagen, ich bin verwandt. Der schaltet und waltet auf dem Grundstück, wie er will. Mit seinen 80 Jahren steigert er sich in einen Wahn hinein, gibt allen die Schuld, nur sich selbst nicht.“ „Sie wollen damit sagen“, interpretierte die Richterin den Verteidiger, die Befürchtung, dass die Waffe von ihrem Mandanten benutzt werden könnte, sei absurd?“ „Völlig absurd“, bekräftigte der Anwalt.

Guten Willen hatte der Angeklagte gezeigt, indem er die Waffe bereitwillig abgab, als die Polizei bei ihm auftauchte. Ebenso, als er auf Rückgabe verzichtete. Als es zur Urteilsfindung ging, deutete die Staatsanwältin ihre Bereitschaft an, der Einstellung des Verfahrens gegen „eine deutliche Auflage“ zuzustimmen. Mit 2500 Euro, die die Richterin vorschlug, waren sie und nach kurzer Beratung auch der Angeklagte einverstanden – viel Geld für den Mann, der nach eigenen Angaben derzeit von 1000 Euro netto monatlich leben muss. So wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Wenn die Geldauflage erfüllt ist, erfolgt die endgültige Einstellung.

Info Richterin am Rottenburger Amtsgericht: Angelika Schneck; Vertreterin der Staatsanwaltschaft: Bianca Dahm; Verteidiger: Stefan Ströbele.

Selbst das Nicht-Abmelden kann teuer werden

Unberechtigter Waffenbesitz ist kein Kavaliersdelikt. Auch der Rottenburger Fahrradhändler und Stadtrat Elmar Zebisch fand vor vielen Jahren eine Pistole und ein paar Schuss Munition in seinem alten Haus. Anders als der Mann, der jetzt in Rottenburg vor Gericht stand, meldete Zebisch die Pistole, eine Walther P38, an. Als nach den Amokläufen von Erfurt und Winnenden das Waffengesetz geändert wurde, hätte sich Zebisch einen Waffenschrank für seine Pistole zulegen müssen. Das wurde ihm zu teuer, deshalb verkaufte er die P38 an einen Polizisten. Als der die Waffe ordnungsgemäß anmeldete, begann der Ärger für Zebisch. Denn er hatte vergessen, die Pistole nach Verkauf abzumelden. Durch den Datenabgleich kam das gleich raus. Zebisch musste für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 380 Euro zahlen.

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Erstellt:
30.04.2016, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 30.04.2016, 01:00 Uhr

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