Amtsgericht

30-Jähriger wollte mit Schusswaffe für Ruhe sorgen

Ein Freudenstädter zwang städtische Mitarbeiter mit geladener Pistole ihre Arbeit einzustellen. Er empfand um 11.30 Uhr seine Nachtruhe verletzt.

18.01.2017

Von Hans-Peter Zepf

Nun hatte sich der Mann vor dem Amtsgericht Freudenstadt wegen Nötigung und Bedrohung mit Waffengewalt zu verantworten. Er kam mit einer Geldstrafe von 1800 Euro davon.

Der 30-jährige Angeklagte hatte irgendwann die Mittlere Reife gemacht. Dann hatte er wohl in Stuttgart Tontechniker oder etwas Ähnliches gelernt. Ob das „Diplom“, dass er dafür bekommen hat, ein qualifizierter Berufsabschluss ist, weiß er selbst nicht so richtig. Sicher ist, dass er danach, also bald sein halbes Leben lang, nichts mehr gearbeitet und es auch nicht versucht hat. Irgendwelche Sozialleistungen hat er aber auch nie beantragt. Offenbar hatte er elterlicher- oder großelterlicherseits bisher genug Rückhalt, um die Tage einfach so verstreichen zu lassen. Was er allerdings mindestens getan hat: Er hat sich eine Walter P 22-Pistole gekauft, freilich als Schreckschusswaffe, und Marihuana; zur Verhandlung standen 0,7 Gramm.

In der Nachtruhe gestört fühlte er sich, als im vergangenen August gegen 11.30 Uhr ein städtischer Mitarbeiter und eine Ferienjobberin in der Nähe seiner Wohnung mit dem Freischneider städtische Anlagen pflegten. Den städtischen Mitarbeiter wollte er zur Rede stellen, auf dass er sein ungeheuerliches lärmendes Tun unterlasse. Zu seinem eigenen Schutz, so seine Aussage, steckte er für die Maßnahme die Pistole ein, die er nach Waffengesetz nur innerhalb seiner eigenen Wohnung verwenden darf. Eine völlig abstruse Behauptung, fand Richterin Jennifer Dallas-Buob, aber aus der Sicht des weltfremd scheinenden Angeklagten womöglich naheliegend.

Echt aussehende Waffe

Der angesprochene städtische Mitarbeiter schaltete die Motorsense kurz ab. Nein, aufhören mit der Arbeit werde er freilich nicht, die müsse ja gemacht werden. Es folgte eine kurze verbale Auseinandersetzung, über deren Details die Aussagen auseinandergehen, bemerkenswerterweise auch zwischen dem Mitarbeiter und der Ferienjobberin. Das war aber einerlei: Denn dass der Angeklagte dann seine Pistole zog, wurde auch von ihm selbst eingeräumt. Selbst, dass er sie entsicherte und durchlud. Wie unmittelbar sie dann auf dem Mitarbeiter gerichtet wurde, war dem Gericht nicht mehr so wichtig. Es reichte jedenfalls dafür, dass die städtischen Mitarbeiter sofort ihr Material zusammenpackten und den Ort des Geschehens flugs verließen.

Natürlich erstatteten sie, beziehungsweise deren Vorgesetzter, sofort Anzeige. Der ermittelnde Polizeibeamte nahm in der Wohnung des Angeklagten deutlichen Marihuanageruch wahr. Dass er seine Vorräte ebenso wie die Tatwaffe, obwohl er sie eigentlich in der Wohnung seiner Mutter im gleichen Haus versteckt hatte, recht zügig herausrückte, wurde dem Angeklagten vom Gericht strafmildernd zugute gehalten. Ebenso, dass er nicht vorbestraft war und die Tat zumindest im Groben eingestand. Für die Details hatte er fraglos eine gestörte Wirklichkeitswahrnehmung.

Richterin Jennifer Dallas-Buob ging mit dem Angeklagten in ihrem Urteil hart ins Gericht. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldstrafe sei noch sehr moderat für die ungeheuerliche Tat: Nötigung und Bedrohung mit einer täuschend echt aussehenden Waffe, für die er den „Kleinen Waffenschein“ gebraucht hätte. Und bei der Bemessung des Tagessatzes sei nicht nur zu berücksichtigen, was der Verurteilte verdiene, sondern auch, was er, falls arbeitswillig, problemlos verdienen könnte.

Urteil: 1800 Euro Geldstrafe

Eher vergleichsweise gnädig plädierte noch Staatsanwalt Achim Ruetz. Ob der Angeklagte in seiner gegenwärtigen Gemütsverfassung zu irgendeiner Arbeit fähig ist, kann bezweifelt werden. Er empfahl ihm nachdrücklichst, schnellstmöglich professionelle Hilfe, sei es bei der Drogenhilfe oder bei einem Psychotherapeuten in Anspruch zu nehmen.

Der 30-Jährige wurde zu einer Geldstrafe verurteilt: Er hat 90 Tagessätze à 20 Euro zu zahlen, also 1800 Euro. Die Schusswaffe wurde vom Gericht einbehalten.

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Erstellt:
18.01.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 46sec
zuletzt aktualisiert: 18.01.2017, 01:00 Uhr

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