Anklage erhoben

53-Jähriger Rottenburger gab Totschlag zu

Die Staatsanwaltschaft Tübingen klagt einen 53-jährigen Mann aus Rottenburg wegen Totschlags an. Der Mann hat zugegeben, am Tag vor Heiligabend vorigen Jahres seine Frau erwürgt zu haben.

11.04.2016

Von gef

Symbolbild: liveostockimages - Fotolia

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Rottenburg. Seit 24. Dezember befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Am 24. März hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Anklage beim Schwurgericht des Landgerichts Tübingen erhoben. Nach bisherigen Erkenntnissen litt der Angeschuldigte darunter, dass er im Jahr 2015 seinen langjährigen Arbeitsplatz verloren hatte, weil sein Arbeitgeber das Geschäft aufgab. Auf Grund der angespannten finanziellen Situation kam es am 23. Dezember vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Rottenburg zwischen ihm und seiner Ehefrau zu einem Streit. Im Laufe dieser Auseinandersetzung habe der Mann seine Frau mit der Absicht, sie zu töten, gewürgt und schließlich erwürgt, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Seine Absicht, sich nach der Gewalttat selbst zu töten, habe der Mann sodann aufgegeben. Stattdessen ging er zum Polizeirevier Rottenburg und stellte sich. „Der Angeschuldigte hat die Tat im Ermittlungsverfahren eingeräumt“, schreibt die Staatsanwaltschaft. Ein erstes Geständnis hatte er laut Pressemitteilung vom 28. Dezember noch am Tag des Verbrechens abgelegt.

In rechtlicher Hinsicht wertet die Staatsanwaltschaft Tübingen die Tat als Totschlag. Das Strafgesetzbuch sehe dafür einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. Möglicherweise, so die Staatsanwaltschaft weiter, war der Angeschuldigte wegen einer psychischen Erkrankung zur Tatzeit vermindert schuldfähig. Sollte sich dies in der Hauptverhandlung bestätigen, wäre ein gemilderter Strafrahmen von zwei Jahren bis zu 11 Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe eröffnet.