Geldstrafe statt Knast für Rentner

68-Jähriger aus Sulz legt erfolgreich Berufung ein / Fünf Verkehrsdelikte

Geldstrafe statt Haft: Ein 68-jähriger gebürtiger Sulzer vor dem Amtsgericht Rottweil Erfolg mit seiner Berufung. Wegen viermaligen Fahrens ohne Führerschein und einer Fahrerflucht war der Mann in erster Instanz zu drei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

02.04.2016

Von cornelia addicks

Rottweil/Sulz/Fischingen. „Sie hatten doch versprochen, dass wir und nie mehr wiedersehen“, begrüßte der Vorsitzende Richter Wolfgang Heuer den Rentner. Die beiden waren schon bei früheren Verhandlungen aufeinander getroffen. Außerdem war der Angeklagte in Rottenburg inhaftiert zu der Zeit, als Heuer dort Leiter der Justizvollzugsanstalt war. Doch der Angeklagte scheint heute ein anderer Mensch z...

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