Tübingen · Wohnen

Ferienwohnungen in Tübingen: Genehmigung für Vermietung an Gästel

Seit März müssen in Tübingen Ferienwohnungen genehmigt werden.

17.08.2022

Von Sabine Lohr

Symbolbild: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Symbolbild: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Wer seine Wohnung länger als zehn Wochen im Jahr an Gäste vermietet, muss einen Bauantrag auf Umnutzung einer Wohnung als Ferienunterkunft stellen – der nicht in jedem Fall bewilligt wird. Vor allem für Neubauten wird es schwierig: Laut der Zweckentfremdungssatzung sind keine neuen Ferienwohnungen mehr zulässig.

Am 30. Juni lief die Frist für diese Bauanträge ab. Die Stadtverwaltung teilte nun auf Nachfrage mit, dass bis dahin 80 Anträge zur Umnutzung als Ferienwohnung gestellt wurden. Allerdings müssen sich die Wohnungseigentümer gedulden: Es sei „mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit für die Ferienwohnungen zu rechnen“, so die Stadtverwaltung. Denn Priorität haben die Bauanträge für neuen Wohnraum.

Für die Anbieter von Ferienwohnungen würden durch die lange Bearbeitungszeit aber keine Nachteile entstehen: Es werde eine Übergangsfrist bei zum Ende des Jahres eingeräumt.

Weil die Bauanträge noch unbearbeitet sind, weiß die Verwaltung auch noch nicht, wie viele (zulässige) Ferienwohnungen es denn in der Stadt gibt. Alle, die ihre Wohnung dauerhaft zur Fremdenbeherbergung, wie es im Fachjargon heißt, anbieten, müssten einen Bauantrag gestellt haben. Wer seine Wohnung weniger als zehn Wochen im Jahr vermietet, muss eine Registrierungsnummer beantragen. So erfährt die Stadtverwaltung auch von nur selten belegten Ferienwohnungen.

Nichts zu befürchten haben übrigens jene, die zum Beispiel wegen eines Auslandssemesters ihre Wohnung jemand anderem zur Miete anbieten. Das gilt nicht als Fremdenbeherbergung, sondern als Untervermietung – die mit dem Wohnungseigentümer über den Mietvertrag vereinbart werden muss.

Wer allerdings in den Urlaub fährt und während dieser Zeit seine Wohnung einem Tübinger Gast vermietet, braucht eine Registrierungsnummer. Sie kann online beantragt werden auf der städtischen Homepage www.tuebingen.de (im Menü „Bauen und Wohnen“ auf „Fremdenbeherbergung gehen, dann auf Registrierungsnummer beantragen).