Landkreis Calw/Nagold · Gesundheit
Abkochgebot: Bakterien im Trinkwasser
Das Landratsamt Calw warnt vor verunreinigtem Leitungswasser. Für die Stadt Nagold und deren Stadtteilen gilt die Warnung nicht.
Aufgrund einer bakteriellen Verunreinigung des Trinkwassers gilt auf Anordnung der Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw ab sofort und bis auf Widerruf ein Abkochgebot. Das Landratsamt teilte dies am gestrigen Donnerstagabend mit.
Für die Bevölkerung in den betroffenen Bereichen (siehe Infokasten) gelten folgende Anweisungen der Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Dem Wasser wird eine erhöhte Menge Chlor hinzugefügt, maximal 0,6 mg/l. Die Informationen sollten auch an Mitbewohner und Nachbarn weitergegeben werden, rät das Calwer Landratsamt.
Um schnellstmöglich die Quelle der Verunreinigung eingrenzen und die Trinkwasserqualität wiederherstellen zu können, führt die Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw gemeinsam mit dem Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung bereits umfangreiche Maßnahmen durch. Das Landratsamt Calw wird über die weitere Entwicklung informieren.
Stadt Nagold reagiert
Die Nagolder Stadtverwaltung hat am heutigen Freitagmorgen bereits auf die Nachricht des Landratsamt reagiert und teilt mit, dass die Stadt Nagold und die Stadtteile nicht von der Trinkwasserverunreinigung betroffen sind.Das Trinkwasser in der Nagolder Kernstadt sowie in den Stadtteilen Emmingen, Mindersbach, Pfrondorf, Gündringen, Hochdorf, Iselshausen, Schietingen und Vollmaringen sind nicht bakteriell verunreinigt.
Die betroffenen Gebiete:
Althengstett: Neuhengstett und Ottenbronn
Bad Liebenzell: Beinberg, Maisenbach-Zainen, Monakam, Unterhaugstett und Unterlengenhardt
Bad Teinach-Zavelstein: Emberg, Kentheim, Lützenhardt, Rötenbach, Schmieh, Sommenhardt und Zavelstein
Calw: Altburg, Alzenberg, Bleiche, Oberriedt, Speßhardt, Spindlershof, Weltenschwann, Wimberg
Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz
Neuweiler: Agenbach, Breitenberg und Oberkollwangen
Oberreichenbach: Oberkollbach, Oberreichenbach, Siehdichfür und Würzbach
Schömberg: Bieselsberg, Oberlengenhardt und Schwarzenberg
Unterreichenbach: Kapfenhardt
Enzkreis:
Engelsbrand: Engelsbrand, Grunbach und Salmbach