Affenversuche Tübingen

Kein Prozess gegen Wissenschaftler

Das Verfahren gegen Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik wurde vorläufig eingestellt.

19.12.2018

Von job

Affe im Gehege des MPI für Biologische Kybernetik 2015. Archivbild: Metz

Affe im Gehege des MPI für Biologische Kybernetik 2015. Archivbild: Metz

Der für Anfang Januar geplante Prozess über die Behandlung von Versuchsaffen am Tübinger Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik ist abgesagt. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht haben sich auf eine vorläufige Einstellung nach §153a geeinigt.

Grundlage für die Entscheidung ist ein weiteres, von der Verteidigung in Auftrag gegebenes Gutachten. Das habe zu einer anderen Einschätzung der Strafbedürftigkeit geführt, erklärte der Direktor des Tübinger Amtsgerichts Rainer Ziegler: „Nach den gutachterlichen Feststellungen scheint es nachvollziehbar, dass die medikamentöse Behandlung der Versuchstiere aus tiermedizinischer Sicht über eine bestimmten Zeitraum erfolgsversprechend war.“

Die Staatsanwaltschaft hatte nach langen Ermittlungen und einem ersten Gutachten drei Mitarbeitern des Instituts vorgeworfen, dass sie im Jahr 2014 nach einem wissenschaftlichen Versuch drei Affen länger als nötig leiden ließen. Die Tiere hätten früher eingeschläfert werden müssen. Dem hatte der verantwortliche Direktor Prof. Nikos Logothetis widersprochen: Er habe in Absprache mit dem Tierarzt bei den drei Affen bewusst „keine sofortige Euthanasie veranlasst, sondern die Tiere behandelt“, erklärte er, und damit bei zwei Tieren auch Erfolg gehabt, sie seien wieder vollständig gesund geworden. Die Versuche selbst waren nicht Gegenstand des Verfahrens. Sie waren ordnungsgemäß genehmigt worden.

Gegen einen zunächst vom Amtsgericht erlassenen Strafbefehl über 60 Tagessätze wegen Tiermisshandlung hatten die Beschuldigten Einspruch eingelegt. Die nun erfolgte vorläufige Einstellung ist mit einer Geldauflage verbunden, die in etwa der im Strafbefehl genannten Summe entspricht, so das Gericht. Das Verfahren kann nun nur wieder aufgenommen werden, wenn nicht gezahlt wird oder neue Beweise auftauchen, die den ursprünglichen Vorwurf belegen.

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Erstellt:
19.12.2018, 18:30 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 47sec
zuletzt aktualisiert: 19.12.2018, 18:30 Uhr

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