Abschiebung

Afghane kommt heute zurück

Der zu Unrecht aus Tübingen abgeschobene Hasmatullah F. wird am Mittag in Frankfurt erwartet.

13.12.2017

Von Sabine Lohr

„Superhappy“ sei Hasmatullah F., berichtete Flüchtlingshelfer Andreas Linder, dass er endlich wieder nach Tübingen komme. Heute Mittag wird der 23-jährige Afghane am Flughafen Frankfurt erwartet, wo ihn eine Gruppe Tübinger Helfer abholt und in seine Unterkunft in der Wilhelm-Keil-Straße fährt.

Gestern Vormittag hat F. sein Visum für Deutschland in Islamabad bekommen, wo er am Montag einen Termin bei der Deutschen Botschaft hatte. Dann ging alles recht schnell: Ein Flug wurde gebucht und die Fahrt nach Tübingen organisiert. Für heute Abend hat Linder eine Pressekonferenz organisiert, bei der der Afghane dabei sein wird.

Wie mehrfach berichtet, hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Hasmatullah F. rechtswidrig nach Bulgarien abgeschoben, wo er inhaftiert und registriert worden war. Nach seiner Freilassung floh er weiter nach Deutschland, wo er Asyl beantragte. Den Antrag lehnte das Bamf ab, weil es der Ansicht war, F. müsse in Bulgarien Asyl beantragen. Obwohl F. gegen die Ablehnung Widerspruch einlegte, schob das Bamf ihn rechtswidrig im September nach Bulgarien ab. Von dort musste er nach Afghanistan ausreisen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen ordnete die Rückholung des Mannes an – zunächst aus Bulgarien, dann aus Afghanistan.

„Wir sind sehr froh, dass das Bamf die Vorgaben des Verwaltungsgerichts umgesetzt hat und dass Deutschland seinen Fehler korrigiert“, sagt Linder.

Weil das Bamf vorgestern die Ablehnung des Asylbescheids zurückgenommen und damit F.’s Asylverfahren an sich gezogen hat, kritisiert Linder das Amt aber auch: „Das hätte es ja gleich machen können.“ Linder hält diesen „Selbsteintritt“ des Bamf für einen politischen Schachzug: „Jetzt kann das Gericht die Asylverfahren in Bulgarien nicht mehr zum Thema machen.“ Linder hofft nun, dass das Bamf auch die Asylverfahren anderer in Bulgarien registrierter Flüchtlinge an sich zieht, die in Deutschland Asyl beantragt haben.

Zum Artikel

Erstellt:
13.12.2017, 18:03 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 55sec
zuletzt aktualisiert: 13.12.2017, 18:03 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!