Rottenburg

Alles Wissenswerte zum Bürgerentscheid über den Schlachthof

Soll der Schlachthof in Betrieb bleiben? Am Sonntag können die Rottenburger abstimmen.

19.01.2023

Von Philipp Koebnik

Symbolbild: Ulmer

Symbolbild: Ulmer

Die Zukunft des Rottenburger Schlachthofs erregt seit Monaten die Gemüter in der Stadt. Nun können die Einwohnerinnen und Einwohner Rottenburgs in einem Bürgerentscheid darüber abstimmen: am kommenden Sonntag, 22. Januar.

Die Abstimmungslokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer an der Abstimmung teilnimmt, muss sich ausweisen.

Auf einem Bildschirm im Rathaus-Foyer werden am Sonntagabend die eingehenden Meldungen aus den Wahlbezirken und das vorläufige Ergebnis des Bürgerentscheids angezeigt. Ein endgültiges Ergebnis stellt der Gemeindewahlausschuss ab 19.30 Uhr fest.

Die Stadt ist wieder in 30 Wahlbezirke mit Urnenwahl eingeteilt, davon sind 12 in der Kernstadt. Die Abstimmunslokale sind wie bei der Bundestagswahl ohne coronabedingten Fokus auf sehr große Räume, teilt die städtische Pressesprecherin auf TAGBLATT-Anfrage mit. Allerdings gebe es in allen Wahlräumen Schilder mit Empfehlungen für die Hygiene, zum Beispiel: Abstand halten. Zwei Abstimmungslokale sind nicht rollstuhlgerecht: das Rathaus Bad Niedernau und der Schloss-Saal in Baisingen.

Bis Donnerstagmittag sind laut städtischer Pressestelle „circa“ 5000 Wahlschein-Anträge für die Briefwahl eingegangen. Am Dienstag, 10. Januar, waren es rund 4300 gewesen. Wie viele derjenigen, die einen Wahlschein beantragt haben, am Ende auch von der Briefwahl Gebrauch machen, lässt sich freilich nicht sagen. Wer Briefwahl beantragt hat, aber doch im Abstimmungslokal wählt, muss den Wahlschein mitbringen.

Die Zahl der Anträge könnte noch steigen. Denn wer per Briefwahl abstimmen will, kann einen Wahlschein bis Freitag, 20. Januar, 18 Uhr, beantragen: entweder per E-Mail an buergerbuero@rottenburg.de, per Fax (unter der Nummer 07472/165457), per Post oder mündlich im Bürgermeisteramt (Marktplatz 18, Gebäude A, Zimmer 002, 72108 Rottenburg am Neckar). Einen rollstuhlgerechten Zugang gibt es über die Gasse „Hinter dem Rathaus“.

Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 21. Januar, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer nachweislich erkrankt ist und den Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Antrag noch bis 15 Uhr am Abstimmungstag stellen.

Der Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und Wahlschein muss so an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gesandt oder in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden, dass er dort spätestens um 18 Uhr am Abstimmungstag eingeht.

Info Weitere Infos gibt es beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung unter Telefon 07472/165396 und 07472/165502

Worüber genau abgestimmt wird

Beim Bürgerentscheid am Sonntag, 22. Januar, können die Menschen mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen.

Die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss zur städtischen Beteiligung am Schlachthof Gärtringen aufgehoben wird und der Schlachtbetrieb am Rottenburger Schlachthof fortgeführt werden soll?“