Horb · Justiz

Alles eine Frage der Zeit

Auf Antrag der Verteidigung geladene Zeugen und ein Sachverständiger prägten den gestrigen Prozesstag in Rottweil. Der zweite Angeklagte sagte erneut aus.

03.12.2019

Von Manuel Fuchs

Landgericht Rottweil. Archivbild: Manuel Fuchs

Landgericht Rottweil. Archivbild: Manuel Fuchs

Der Prozess gegen die beiden Männer, die den Nordstetter Michael Riecher im November 2018 getötet haben sollen, geht dem Ende zu: Bereits zum nächsten Termin am 9. Dezember werden die ersten Plädoyers erwartet. Dennoch war im Sitzungssaal 201 des Rottweiler Landgerichts gestern eine technische Neuerung installiert: Die Zeugen wurden gefilmt und während ihrer Aussage live auf einen großen Bildschirm übertragen, damit alle Prozessbeteiligten die Mimik und Gestik mitverfolgen konnten. Dass dies nach einer geänderten Sitzordnung im Saal nicht mehr möglich gewesen war, hatten einige Prozessbeteiligte moniert.

Aufhebung des Haftbefehls

Die Verteidigung des ersten Angeklagten eröffnete den Verhandlungstag mit dem Antrag, den Haftbefehl gegen ihren Mandanten auszusetzen. Fluchtgefahr bestehe nicht, weil seine Verlobte und seine Tochter in Deutschland leben. Ein dringender Tatverdacht sei nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme zu verneinen: Ein Sachverständiger hatte den frühestmöglichen Todeszeitpunkt Michael Riechers mit 19.30 Uhr angegeben. Davor müsse ihn der Täter mindestens vier Minuten gewürgt haben, um den diagnostizierten Tod durch Sauerstoffmangen herbeizuführen.

Das Smartphone ihres Mandanten habe jedoch, wie dokumentiert, spätestens um 19.28 Uhr und 48 Sekunden den Wirkbereich des dortigen Drahtlosnetzwerks verlassen. Damit sei ihm die Tat nicht zuzurechnen. Ein Anwalt der Nebenklage erinnerte daran, dass der Sachverständige die Angabe des Todeszeitpunkt als „grobe Schätzung mit Unsicherheiten“ bezeichnet hatte. Der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer will über diesen Antrag außerhalb der Hauptverhandlung entscheiden.

Als erster Zeuge trat ein 43-jähriger Bäcker arabischer Abstammung in den Zeugenstand. Den zweiten Angeklagten kenne er nicht, die Beschreibung seines Verhältnisses zum ersten Angeklagten ließ keine enge Freundschaft vermuten: Man grüße einander. Über den Verkauf eines Handys für 190 Euro, das sich als defekt herausgestellt habe, sei man im Streit auseinandergegangen. Als „Lügenmann“ soll der Zeuge den ersten Angeklagten daraufhin bezeichnet und den Kontakt eingeschränkt haben.

Der Zeuge war auf Antrag der Verteidigung des ersten Angeklagten geladen worden. Damit verbunden war die Kernfrage, wann er am 2. November 2018 gearbeitet habe. Mithilfe der Zeiterfassungtabelle seines Arbeitgebers erinnerte sich der Zeuge, dass er von 3.54 bis 11.45 Uhr gearbeitet und von 7.07 bis 7.37 Uhr Pause gemacht habe. Sein Arbeitsplatz ist etwa eine Viertelstunde von Horb entfernt. Der Mann kann demnach nicht am Vormittag des 2. November im Horber Kaufland, wo ihn ein weiterer Zeuge namens H. gesehen haben will. H.s Aussage belastet die beiden Angeklagten schwer. Das Interesse der Verteidigung, Fehler in seiner Schilderung zu belegen, ist erkennbar und verständlich.

Spuren an Riechers Hemd

Das Hemd, welches das Tatopfer Michael Riecher zum Zeitpunkt seines gewaltsamen Todes getragen haben soll, war auf dem Anwesen des ersten Angeklagten in einem Baumstumpf gefunden worden. Eine Ermittlerin und ein Kriminaltechniker waren ebenfalls auf Antrag der Verteidigung geladen, um über die Umstände des Auffindens zu berichten. Speziell sollten sie die Frage klären, ob die am Hemd identifizierten Faserspuren möglicherweise doch nicht von einem T-Shirt des ersten Angeklagten stammen, sondern von der Dienstkleidung der Polizisten, was die Verteidigung des ersten Angeklagten für denkbar gehalten hatte. Die präzisen Aussagen der beiden Beamten über ihren jeweiligen Kontakt mit dem fraglichen Hemd waren geeignet, die Vermutung zu zerstreuen: Die Polizistin, die das Hemd entdeckt hatte, habe es gar nicht berührt, sondern umgehend ihren Kollegen von der Kriminaltechnik gerufen. Der gab an, er habe zur Sicherung des Hemdes frische Handschuhe angelegt und es umgehend in eine Tüte gepackt, was eine Kontamination mit Fremdfasern unwahrscheinlich macht.

Mysteriöser Dolmetscher

Ein 54-jähriger Kriminalhauptkommissar war am 9. November 2018 damit beauftragt worden, die Umstände eines Anrufs von einer Mobilfunknummer auf dem Anschluss des Tatopfers Michael Riecher aufzuklären, der am 1. November stattgefunden hatte. Der Polizist sagte, er habe also diese Mobilfunknummer angerufen, mit dem Inhaber des Anschlusses – dem bereits erwähnten H. – jedoch nur über eine dritte Person kommunizieren können, die zufällig in dessen Nähe war und behelfsweise aus dem Arabischen dolmetschen konnte. Es sei zu erfahren gewesen, dass der erste Angeklagte H.s Handy geborgt hatte, um anstehende Gartenarbeiten mit Michael Riecher zu besprechen.

Der 21-jährige damalige Kollege des H., der bei dem nämlichen Anruf als Dolmetscher fungiert haben soll, war ebenfalls als Zeuge geladen. Er konnte den Gesprächsverlauf nicht bestätigen; er habe dem Polizisten lediglich einige Namen buchstabiert. Die Diskrepanz zwischen den beiden Aussagen nahmen die Prozessbeteiligten zur Kenntnis, verzichteten jedoch auf eine intensive Klärung – zumal eine Nachfrage des Vorsitzenden Richters Karlheinz Münzer erhebliche Zweifel ans der Dolmetscherkompetenz des Zeugen hatte aufkommen lassen.

Smartphones und Router

Ein Sachverständiger war bereits mehrfach zu Daten aus dem WLAN-Router des Tatopfers gehört worden. Gestern rückte zusätzlich der Router des ersten Angeklagten in den Fokus: Dessen Wirkbereich habe der erste Angeklagte am 2. November 2018, dem Tatabend, um 18.59 Uhr verlassen und um 19.47 Uhr wieder betreten.

Um 18.58 und 11 Sekunden habe der Router einen 43-sekündigen WhatsApp-Anruf für das besagte Smartphone registriert. Der zweite Angeklagte hatte ausgesagt, er habe an diesem Abend zweimal versucht, den ersten Angeklagten zu erreichen, es sei jedoch keine Verbindung zustande gekommen. Ob die unterschiedlichen Darstellungen technische Gründe haben oder ob die Aussage des zweiten Angeklagten unwahr ist, war nicht zu klären. Die Verteidigung des ersten Angeklagten formulierte daher einen Beweisantrag: Wenn nämlich der zweite Angeklagte unwahre Angaben zum „Kerngeschehen unmittelbar vor der Tat“ gemacht habe, sei seine Einlassung in Gänze unglaubwürdig.

Der zweite Angeklagter sagt aus

Nach der ausführlichen Einlassung des zweiten Angeklagten zum Tatgeschehen, die seine Anwälte am vorigen Verhandlungstag verlesen hatte, äußerte er sich gestern auch zu seinen persönlichen Verhältnissen. Er stamme aus Kuwait, habe zwei jüngere Brüder und drei jüngere Schwestern. Seine Familie sei nach der Invasion Saddam Husseins 1991 nach Palästina geflohen. Dort habe er zunächst eine Privatschule, später eine staatliche besucht.

Dem Schulabschluss nach der 9. Klassse standen Unruhen und Kriege in der Region im Weg. Etwa zur Jahrtausendwende habe er eine Ausbildung zum Computertechniker begonnen und ein Diplom erworben. Weil er keine adäquate Beschäftigung fand, arbeitete er als Möbelfahrer und -monteur, später für ein Unternehmen, dass sich auf Importe aus Griechenland spezialisiert hatte.

Seine spätere Frau, die er im Rahmen dieser Tätigkeit kennen gelernt hatte, schlug vor, sich um ein Visum für Deutschland zu bewerben. Über Beziehungen und zu einem hohen Preis war diese Bewerbung erfolgreich. Gemeinsam mit dem erwähnten H. sei man nach Spanien ausgereist, von dort weiter nach Deutschland. Zunächst habe das Paar in Karlsruhe gewohnt, später in Kornwestheim.

Drogen und Glücksspiel

Seine Frau habe dank ihrer Englischkenntnisse Arbeit in einem Hotel bekommen. Er selbst habe keinen Deutschkurs besuchen dürfen und deshalb keine Arbeit gefunden. Stattdessen habe er verstärkt Haschisch konsumiert und in Automatencasinos gespielt, was letztlich in die Trennung von seiner Frau mündete. Zuletzt lebte er in einem Obdachlosenheim von 320 Euro monatlich, doch „nach zehn, fünfzehn Tagen hatte ich keinen Cent mehr in der Tasche“, sagte er. Schließlich habe er sich mit seiner Frau versöhnt, sie jedoch über seine fortdauernde Drogen- und Spielsucht belogen. Auf ihre Idee sei man Mitte November 2018 mit dem Zug nach Berlin aufgebrochen. Auf dieser Fahrt habe ihn die Polizei festgenommen.

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Erstellt:
03.12.2019, 01:05 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 03.12.2019, 01:05 Uhr

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