Kommentar · Dieselfahrverbote

Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit

Uschi Kurz über das Leipziger Urteil, das Luft verschafft.

27.02.2020

Von Uschi Kurz

So, jetzt ist es amtlich. Die Stadt Reutlingen muss Dieselfahrverbote nicht in den Luftreinhalteplan aufnehmen. Und das ist durchaus als kleine Überraschung zu werten. Denn eigentlich ging es bei der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gar nicht um eine Überprüfung der Luftqualität und der in der jüngsten Vergangenheit deutlich verbesserten Werte. Sondern einzig und allein darum,...

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Erstellt:
27.02.2020, 21:06 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 16sec
zuletzt aktualisiert: 27.02.2020, 21:06 Uhr

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