Horb · Coronavirus

Altenheime für den Besucherverkehr gesperrt

Die Stadt Horb erlässt ab sofort eine Verfügung. Es können sogar Bußgelder fällig werden.

14.03.2020

Von NC

Die Stadtverwaltung Horb am Neckar erlässt ab sofort folgende Allgemeinverfügung: Alten- und Pflegeheime dürfen
von Besuchern bis auf weiteres nicht mehr betreten werden.
Ausgenommen vom Betretungsverbot sind:

Therapeutisch oder medizinisch notwendige Bereiche

Handwerker für Maßnahmen, die nicht aufgeschoben werden können

Lieferungen, die für den Betrieb notwendig sind

Angehörige von Not- und Härtefällen, bei denen eine lebensbedrohliche Situation vorliegt oder wenn der Heimbewohner aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht selbst Kontakt über das Telefon aufnehmen kann.

Verdachtsfälle steigen stetig

„Aktuell erhöhen sich täglich die Zahlen derer, die nachweislich am neuen Coronavirus erkrankt sind und auch die Zahl der begründeten Verdachtsfälle steigt an“, schreibt die Stadtverwaltung. Im Landkreis Freudenstadt gibt es zwei bestätigte Fälle einer Infektion mit dem Coronavirus. Es sind zahlreiche Personen als Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Täglich kommen neue Verdachtsfälle sowie bestätigte Fälle hinzu. Da sich in den letzten Wochen viele Personen in Risikogebieten aufgehalten haben, ist davon auszugehen, dass sich viele Personen mit dem Virus angesteckt haben. Die zugrundeliegenden Infektionsketten sind weit verzweigt und es gibt eine große Zahl infizierter Personen, die asymptomatisch sind. Eine Ansteckung wird oft gar nicht bemerkt, weil diese ohne Symptome verläuft. Es handelt sich bei dem Ausbruchsgeschehen um eine sich sehr dynamischen entwickelnde und ernst zu nehmende Situation. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Es ist daher möglich, dass Besucher ohne ihr Wissen krank sind, ihre Symptome nicht in den Zusammenhang mit dem Coronavirus bringen oder diese verharmlosen. So können in den Alten- und Pflegeheimen betreute Personen leicht infiziert werden.

Durch das neue Coronavirus sind laut Angaben des Robert-Koch-Institutes folgende Personen besonders gefährdet:

Personen ab 50 Jahren: Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende
Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken. Da unspezifische Krankheitssymptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind, können diese im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Erkrankte erst später zum Arzt gehen.

Auch verschiedene Grunderkrankungen wie Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.

Bei älteren Menschen, die zusätzlich eine Grunderkrankung haben, ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher, als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt. Beim Vorliegen mehrerer Grunderkrankungen (Multimorbidität) ist das Risiko nochmals höher als bei nur einer Grunderkrankung.

Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht ein höheres Risiko. Die Stadtverwaltung weist auch darauf hin, dass bei Nichtbeachtung Bußgelder oder strafrechtliche Maßnahmen drohen.

Wohl der Senioren geht vor

„Sie können uns glauben, dass uns dieser Schritt und die Maßnahmen zur Besuchersperre sowie die Aussetzung der Betreuungstreffs sehr schwer gefallen sind, aber das Wohl der Senioren geht einfach vor“, schreibt Stiftungsdirektor Thomas Müller.

In vielen Städten und Landkreisen haben Einrichtungen bereits ihre Häuser für eine gewisse Zeit für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Auch die Katholische Spitalstiftung Horb hat sich nun dazu entschieden.

Die Entwicklungen zum Thema Corona-Virus wird von der Spitalstiftung sehr aufmerksam. Regelmäßig erhalt sie dazu auch Informationen von den Spitzenverbänden. „Da wir in unseren Pflegeheimen einen Personenkreis betreuen, der einer besonderen Risikogruppe angehört (die Ansteckungsgefahr steigt ab 60 Jahren zunehmend), wollen wir hier den bestmöglichen Schutz erreichen, indem wir nun eine Ansteckung durch Personen von außen so gut als möglich auszuschließen versuchen. Deshalb werden wir die Pflegeheime Bischof Sproll und Ita von Toggenburg in der Zeit von Samstag, 14. März bis Ostermontag, 13. April 2020 (je einschließlich) für den allgemeinen Besucherverkehr vorsorglich geschlossen halten“, schreibt die Spitalstiftung. Ebenso wird Handlungsbedarf bei den Betreuungsgruppen „Martinstreff“ Horb, „Georgstreff“ Eutingen, „Fidelistreff“ Empfingen und „Betreuungsgruppe Zeitlos“ Talheim gesehen, diese Treffs werden zum Schutz der Besucher ebenfalls bis nach Ostern abgesagt.

„Unsere Mitarbeiterinnen haben wir regelmäßig in Bezug auf das Thema „Corona-Virus“ unter Berücksichtigung der Informationen des Robert Koch-Institutes und im Umgang mit Rückkehrern aus Risikogebieten sensibilisiert. Was jetzt gilt, ist aber die Ansteckungsgefahr von außen auf das Notwendigste zu minimieren. Es ist uns ein Anliegen, auch in dieser besonderen Krisensituation zumindest in den Pflegeheimen die soziale Kontaktpflege zwischen Bewohnern und Angehörigen in eingeschränktem Rahmen zu ermöglichen; aber diese Kontakte müssen sich nun leider auf das Notwendigste reduzieren.

Was bedeutet das für die Öffentlichkeit?

Angehörige sollten ab 13. März bis 14. April bitte von Besuchen absehen

Die Altenpflegeheime „Ita von Toggenburg“ und „Bischof Sproll“ sind vorsorglich bis 13. April für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.

Dringend notwendige Besuche von direkten Angehörigen sind nur unter vorheriger telefonischer Anmeldung (APH IvT Tel: 07451 5553-200 und APH BS 07451 5553-700) zu folgenden Besuchszeiten 10 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr möglich.

Ärzte und Apotheken haben i.d.R. uneingeschränkten Zugang.

Die Betreuungstreffs finden vom 14. März bis 13. April auch nicht statt.

Angehörige und Kunden wurden im Vorfeld telefonisch über die Maßnahme informiert. Bei diesen stößt die nun geltende vorsorgliche Besuchersperre auf großes Verständnis. „Wir hoffen, einen normalen Betrieb mit normalem Besucherverkehr und den Betreuungstreffs schnellstmöglich wieder aufnehmen zu können. Auf jeden Fall informieren Sie so zeitnah wie möglich“, schreibt Stiftungsdirektor Thoma Müller.

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Erstellt:
14.03.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 45sec
zuletzt aktualisiert: 14.03.2020, 01:00 Uhr

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