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Altersarmut: Kann ein Riester-Vertrag schützen?

16.12.2019

Bild: Pixabay

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Den Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen? Allein mit der gesetzlichen Rente wird das künftig für zahlreiche Arbeitnehmer nicht mehr möglich sein. Private Vorsorge wird als Absicherung gegen Altersarmut immer wichtiger. Wer zu diesem Zweck einen Riester-Vertrag abschließt, bekommt vom Staat einen Bonus in Form von Zulagen und Steuererleichterungen. Wie das funktioniert und welche Varianten es gibt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Experten von Swiss Life Select weisen auf Vorteile hin

Rund 16,5 Millionen Riester-Verträge hatten die Deutschen 2019 abgeschlossen, die meisten davon (10,8 Millionen) als klassische Rentenversicherungen. Der Vorteil: Zu den monatlichen Sparbeträgen schießt der Staat als jährliche Grundzulage 175 Euro zu. Lukrativer wird es aber, wenn Kinder vorhanden sind, so Experten des Finanzdienstleisters Swiss Life Select: „Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es 300 Euro. Bei älteren Kindern liegt die Zulage immerhin noch bei 185 Euro.“

Hinzu kommen steuerliche Vorteile. Bis zu 2.100 Euro der Aufwendungen für die Altersvorsorge pro Jahr lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Riester-Verträge sind deshalb laut Swiss Life Select außer für Familien mit Kindern auch für alleinveranlagte Gutverdiener interessant. Ab einem Einkommen von etwa 40.000 Euro lohnt sich das „Riestern“ allein aus steuerlichen Gründen, so die Einschätzung von Fachleuten.

Riester: Unattraktiv für Geringverdiener?

Für Geringverdiener galten Riester-Verträge dagegen lange Zeit als unattraktiv. Wer im Alter nur eine geringe Rente und staatliche Grundsicherung bezieht, musste nämlich in Kauf nehmen, dass Riester-Zahlungen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Um Altersarmut zu lindern, dürfen Grundsicherungsempfänger seit 2018 aber bis zu 200 Euro aus diesen Zahlungen behalten.

Allerdings hat nicht jeder Anspruch auf Riester-Förderung. Voraussetzung ist eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht erhalten keine Riester-Zulagen, ebenso wenig Anleger, die über Einrichtungen der berufsständischen Versorgung pflichtversichert sind (eine Übersicht der förderberechtigten Personen gibt die deutsche Rentenversicherung).

Studenten mit einem Minijob sind nur dann förderberechtigt, wenn sie sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Berufseinsteiger verdienen zwar oft wenig und machen sich deshalb häufig keine Gedanken um ihre private Altersvorsorge. Für sie gibt es aber einen besonderen Bonus: Sie erhalten, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei Vertragsabschluss eine zusätzliche Einmalzahlung von 200 Euro.

Diese Geldanlagen sind förderfähig

Riester-Zulagen können Sie für unterschiedliche Anlageformen beantragen. Am häufigsten wird ein klassischer Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen. Vorsorgeexperten der Deutschen Rentenversicherung empfehlen dies vor allem für Beschäftigte, die noch längere Zeit berufstätig sind und eine risikoarme Geldanlage bevorzugen.

Wer etwas risikobereiter ist, kann seine monatlichen Beiträge auch in einen Riester-Fondssparplan oder in einen Investmentfonds stecken. Berater von Swiss Life Select weisen aber darauf hin, dass man bei dieser Variante vorher ein Informationsgespräch mit einem Finanzprofi führen sollte.

Weitere Varianten bilden das sogenannte „Wohn-Riestern“ beziehungsweise ein Riester-Bausparvertrag. Zulagen und Steuererleichterungen aus diesem Modell sollen den Erwerb von Wohneigentum fördern. Voraussetzung ist aber, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

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Erstellt:
16.12.2019, 14:09 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 33sec
zuletzt aktualisiert: 16.12.2019, 14:09 Uhr

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