Freudenstadt · Medien

An rechtliche Karenzzeit angepasst

Im Freudenstadt-Blatt dürfen Fraktionen ab drei Monate vor Wahlen keine Beiträge mehr veröffentlichen.

06.08.2022

Von mos

Das Redaktionsstatut des Freudenstadt-Blatts wurde aus rechtlichen Gründen redaktionell angepasst. Erforderlich war diese Anpassung in erster Linie aufgrund der rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Karenzzeit für die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen vor den Wahlen. Das Innenministerium in Baden-Württemberg hat, nachdem es einige juristische Verfahren gegeben hatte, eine Karenzzei...

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