Gericht
Angeklagter: Es war nicht so gemeint
Polizisten sahen den „Stinkefinger“ nicht als Freundschaftszeichen. Deshalb stand ein Mann wegen Beleidigung vor Gericht.
05.11.2016
Polizisten sahen den „Stinkefinger“ nicht als Freundschaftszeichen. Deshalb stand ein Mann wegen Beleidigung vor Gericht.