Gericht

Angeklagter: Es war nicht so gemeint

Polizisten sahen den „Stinkefinger“ nicht als Freundschaftszeichen. Deshalb stand ein Mann wegen Beleidigung vor Gericht.

05.11.2016

Von Hans-Michael Greiß

Ein ausgestreckter Mittelfinger als Freundschaftszeichen war dem Richter schwer zu vermitteln. Auch die Polizisten sahen dies anders, sie hatten Anzeige wegen Beleidigung erstattet. Am 7. Mai wurde ein Polizeiwagen auf seiner Streifenfahrt in einer Kreisgemeinde von dem mitten auf der Fahrbahn stehenden Angeklagten an der Weiterfahrt gehindert. Zudem streckte er, nachdem er Blickkontakt aufgenomm...

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