Horb/Rottweil · Riecher-Prozess

Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht

Die Aussage eines Angeklagten brachte neue Dynamik in den Prozess um die Ermordung des Nordstetter Immobilienunternehmers.

19.11.2019

Von Manuel Fuchs

Einer der Angeklagten brach am Montag sein Schweigen vor dem Landgericht Rottweil. Bild: Manuel Fuchs

Einer der Angeklagten brach am Montag sein Schweigen vor dem Landgericht Rottweil. Bild: Manuel Fuchs

Der 26. Verhandlungstag vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil begann am gestrigen Montag mit einer Stunde Verspätung: Die Vorbesprechung der Einlassung des zweiten Angeklagten hatte mehr Zeit als geplant in Anspruch genommen. Wäre der Kammer das bekannt gewesen, so führte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer entschuldigend aus, wäre der Angeklagte eine Stunde früher nach Rottweil gebracht worden, um einen pünktlichen Verhandlungsbeginn zu gewährleisten.

Der Angeklagte erklärte dann, er sei Ende Oktober 2018 von einem Bekannten angerufen worden. Er habe „mir von einer Gelegenheit erzählt, die einmalig im Leben sei. Ich sollte nach Horb kommen, da er dies nicht am Telefon besprechen wollte.“ Noch am selben Abend habe man sich am Stuttgarter Hauptbahnhof getroffen. Es sei viel Geld durch Goldhandel zu verdienen, habe ihn sein Bekannter wissen lassen. Er sei daher am folgenden Tag, 1. November 2018, mit dem Zug nach Horb gefahren und am späten Vormittag dort eingetroffen. Von Bahnhof aus habe er seinen Bekannten angerufen, der ihn gemeinsam mit einer weiteren Person – dem jetzigen ersten Angeklagten – abholen wolle.

Treffen in einem Horber Café

Zu dritt habe man in einem Horber Billardcafé Kaffee getrunken. Dort habe der erste Angeklagte erzählt, er kenne jemanden, der ihm vertrauen würde und in dessen Tresor viel Geld liege. Er habe Pläne, wie er dem Mann – gemeint war Michael Riecher – das Geld abnehmen könne. Beispielsweise könne man ihm eine Schlaftablette verabreichen und dann den Tresor ausräumen. Er wandte jedoch ein, der Mann leide an einer Lungenkrankheit und könnte dabei sterben. Der zweite Angeklagte erklärte vor Gericht, weder er noch sein Bekannter hätten sich zu den Plänen geäußert.

Das Trio sei dann in die Nordstetter Wohnung des ersten Angeklagten umgezogen, wo dieser versucht habe, Michael Riecher telefonisch zu erreichen. Als das nicht gelang, soll ihn der erste Angeklagte persönlich aufgesucht haben. Der gemeinsame Bekannte habe die Wohnung ebenfalls verlassen. „Ich hatte mich zu den Plänen nicht geäußert“, bekräftigte der zweite Angeklagte vor Gericht. Sein Bekannter habe gesagt, „dass er am nächsten Tag arbeiten müsse und nicht mitmachen könne.“ Dann, so erklärte der zweite Angeklagte, sei er eingeschlafen. Der erste Angeklagte sei gegen 19 oder 19.15 Uhr in seine Wohnung zurückgekehrt. Weil dessen Frau dort schlafen würde, gebot es die Sitte, dass der zweite Angeklagte sich eine andere Bleibe für die Nacht suchte. Der erste Angeklagte fuhr ihn daher zu einem weiteren Bekannten; mit im Auto saß ausgerechnet Michael Riecher.

Der erste Angeklagte, so führte es der zweite Angeklagte aus, „stellte mich mit einem anderen Namen vor, weshalb ich davon ausging, dass es sich bei der Person um denjenigen handelte, der bestohlen werden sollte. Wir sind dann zu dem Mann nach Hause gefahren und haben ihn dort abgesetzt“, erklärte er. Auf der Fahrt zu seiner Übernachtungsmöglichkeit habe er entschieden, „dass ich nicht mitmachen werde. Deshalb kam auch der Plan mit der Schlaftablette nicht in Betracht.“ Dem Bekannten, der ihn angeworben hatte, will der zweite Angeklagte dies so mitgeteilt haben. Er betonte außerdem, er habe in der folgenden Nacht keinen Kontakt mit dem ersten Angeklagten gehabt.

Am nächsten Tag habe er den ersten Angeklagten in der Nähe des Horber Bahnhofs getroffen, wo dieser mit einem neuen Plan aufwartete: Der zweite Angeklagte solle in die Wohnung eindringen und Michael Riecher dazu bringen, ihm Geld und Gold zu geben. „Damit war ich einverstanden.“ Er vermutete zu diesem Zeitpunkt, der Urheber des Plans wolle draußen warten, „um sicherzustellen, dass ich nicht alleine mit der Beute fliehe“, erklärte der zweite Angeklagte.

Der Abend des 2. November sei dann so verlaufen: „Wir haben uns um 18.30 am Bahnhof getroffen. Über Tag habe ich mehrere Joints geraucht; ich war ziemlich bekifft.“ Der erste Angeklagte habe ihm den Weg durch den Garten und die unverschlossene Terrassentür in Michael Riechers Wohnung erklärt. „Ich sollte ihn auffordern, mir Geld und Gold zu geben.“ Dank Mütze und Wintermantel sei er nicht zu erkennen gewesen, sagte der zweite Angeklagte aus.

Riecher habe das Wohnzimmer gegen 18.45 Uhr von seinem Souterrain-Büro kommend betreten. Die Terrassentür machte Geräusche, was der zweite Angeklagte selbst schon beim Öffnen festgestellt haben will. Er schilderte: „Ich sagte zu ihm, dass ich Geld wollte. Für mehr reichen meine Deutschkenntnisse nicht aus.“ Als Riecher wegging und zu schreien begann, habe ihm der zweite Angeklagte die Hand auf den Mund gehalten und sei dabei in den Ringfinger gebissen worden. Er führte weiter aus: „Ich warf ihn zu Boden, und er gab seinen Widerstand auf. Er signalisierte, dass er nunmehr bereit sei, mir alles Geld zu geben.“ Riecher sollte sich aufs Bett setzen und sich ausruhen, der zweite Angeklagte wollte ihm ein Glas Wasser bringen und seinen Komplizen anrufen, um ihm zu sagen, dass alles nach Plan laufe. In zwei Versuchen sei jedoch kein Gespräch zustandegekommen, dafür sei das Geräusch der Terrassentür zu hören gewesen. Der zweite Angeklagte sagte aus, Michael Riecher habe gefragt, ob er mit seinem Freund – dem jetzigen ersten Angeklagten – bekannt sei. „Er meinte, er habe mich am Abend vorher gesehen“, erklärte der zweite Angeklagte, sei aber nicht näher darauf eingegangen.

Zu seinem Erstaunen habe er seinen Komplizen in Michael Riechers Küche getroffen, während Riecher selbst im Schlafzimmer saß. „Ich fragte ihn, was er hier machen würde, und sagte ihm, es sei alles in Ordnung.“ Zurück im Schlafzimmer will der erste Angeklagte Michael Riecher erneut zur Herausgabe von Geld aufgefordert haben. Gemeinsam seien die beiden über die Terrassentür ins Büro gegangen, wo Riecher dem zweiten Angeklagten 3000 Euro aus einer Geldkassette gegeben habe. Dieses habe er sich in die Hosentasche gesteckt und mehr verlangt.

Angriff habe ihn schockiert

Riecher habe ihm erklärt, der Rest sei in der Wohnung, wohin man gemeinsam zurückgegangen sei, Riecher dabei ungefähr 10 Meter vor dem zweiten Angeklagten. Er sei gerade im Begriff gewesen, die Terrassentür zu schließen, als sein Komplize aus der Küche stürmte, Riecher zu Boden brachte und sich über ihn kniete. „Ich war total perplex, konnte mich nicht rühren“, schilderte der zweite Angeklagte die Situation. Genau habe er das Geschehen nicht beobachten können, weil die Wohnung dunkel gewesen sei. „Es ist auch schwierig für mich, den Zeitraum des Angriffs abzuschätzen, ich denke aber, es waren ein bis zwei Minuten.“ Der Angriff seines Komplizen auf dessen angeblichen Freund habe ihn dermaßen überrascht und schockiert, dass er nicht habe einschreiten können.

Als Michael Riecher regungslos am Boden lag, soll sein Komplize gesagt haben, man müsse diesem das Hemd ausziehen, meinte der zweite Angeklagte sich zu erinnern. „Ich kann nicht sagen, ob der Geschädigte zu diesem Zeitpunkt noch lebte oder bereits tot war. Keiner von uns hat den Puls gefühlt. Ich besitze keine medizinische Ausbildung, die mir eine solche Feststellung erlaubt.“ Sein Komplize soll den Angriff unter anderem damit gerechtfertigt haben, dass Michael Riecher eine Beziehung mit dessen Frau angestrebt habe.

Sein Komplize, so sagte der zweite Angeklagte weiter aus, habe ihn dann zum Bahnhof gebracht, wo die beiden Männer die erbeuteten 3000 Euro hälftig aufteilten. Sein Komplize soll gesagt haben, er werde zurück in die Wohnung gehen, „um alles in Ordnung zu bringen“. Der zweite Angeklagte stieg um kurz nach 20 Uhr in einen verspäteten Zug nach Stuttgart. Von seinem Anteil der Beute habe er eine neue Brille und ein Handy für seine Frau gekauft sowie einen Anwalt bezahlt. Tage später will der zweite Angeklagte von seinem Bekannten, der ihn zu der Tat angeworben hatte, telefonisch erfahren haben, dass der Geschädigte verstorben sei. Daraufhin habe er seinen Bekannten gebeten, die bisherige Kommunikation zu löschen.

In seinem Schlusswort bedauerte der Angeklagte die Ereignisse vom Abend des 2. November 2018 ausdrücklich: „Ich möchte betonen, dass ich zu keinem Zeitpunkt davon ausging, dass der Geschädigte Riecher ernsthaft verletzt oder gar zu Tode kommen würde. Ich war weder bewaffnet noch maskiert, noch hatte ich eine Schlaftablette bei mir.“ Dass sein Komplize so wie geschildert in den Ablauf eingreifen würde, sei weder geplant gewesen, noch habe er dies gewollt.

„Bis zum heutigen Tag überlege ich mir, was ich hätte tun können, um die Tat zu verhindern“, beteuerte der zweite Angeklagte. Es sei ihm nicht möglich gewesen, in der Situation selbst einzugreifen. Er sprach Michael Riechers Angehörigen sein Beileid aus; ihm sei klar: Das Geschehene ist nicht wiedergutzumachen. „Ich möchte dennoch für mein damaliges Verhalten um Entschuldigung bitten“, schloss der zweite Angeklagte seine Einlassung.

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Erstellt:
19.11.2019, 01:30 Uhr
Lesedauer: ca. 5min 29sec
zuletzt aktualisiert: 19.11.2019, 01:30 Uhr

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