Die Schläger von Dettingen

Anklage gegen Rocker / Verhandlung verlegt

Die Anklage ist erhoben, nun warten die beiden Angeklagten und das Opfer im Dettinger Schläger-Fall aus dem November 2014 auf den Verhandlungs- Termin: Der war ursprünglich auf kommende Woche angesetzt – ist nun jedoch auf Mitte Mai verlegt.

03.02.2016

Von Vincent Meissner

Auch Tage nach der Tat waren im November 2014 noch die Blutspuren vor dem Haus des Opfers in Dettingen zu sehen, wo das Opfer brutal zusammengeschlagen wurde. Im Mai stehen die beiden Angeklagten in Horb vor dem Schöffengericht.Archivbild: bbm

Auch Tage nach der Tat waren im November 2014 noch die Blutspuren vor dem Haus des Opfers in Dettingen zu sehen, wo das Opfer brutal zusammengeschlagen wurde. Im Mai stehen die beiden Angeklagten in Horb vor dem Schöffengericht.Archivbild: bbm

Dettingen/Horb. Es müssen schreckliche Szenen gewesen sein, die sich im November 2014 am helllichten Nachmittag im beschaulichen Horber Teilort Dettingen zugetragen haben: Zwei Männer sollen damals vor dem Haus des Opfers dem zu dieser Zeit 48-Jährigen aufgelauert haben, als er von der Arbeit kam und ihn vor seinem Haus brutal niedergeschlagen haben. Als Tatwerkzeug diente wohl ein Metallwerkzeug, teilt die für die Ermittlungen zuständige Staatsanwaltschaft in Rottweil mit, die nun Anklage erhoben hat.

Die beiden Angeklagten sind Mitglieder eine Rockergang – ebenso wie das Opfer. Allerdings gehören sie rivalisierenden Banden an. Deshalb sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der SÜDWEST PRESSE: „Der Hintergrund der Tat könnten Streitigkeiten unter rivalisierenden Rockergangs sein.“

Ursprünglich war die Kriminalpolizei nach der Tat von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen. Nun steht in der Anklageschrift nur noch gefährliche Körperverletzung. Der Grund: Bei einem versuchten Tötungsdelikt hätte die Staatsanwaltschaft einen Tötungsvorsatz belegen müssen. Doch das ist ihr offensichtlich nicht gelungen.

Allerdings hatte die Kriminalpolizei auch von Anfang an die Möglichkeit in Erwägung gezogen, dass es sich bei dem Überfall um eine Art Warnung der Angreifer an das Opfer gehandelt haben könnte und es tatsächlich keine Tötungsabsicht gab. Das Opfer war nach dem Angriff in ein Krankenhaus eingeliefert worden, verließ dieses jedoch nach wenigen Tagen wieder. Nachbarn spekulierten kurz nach der Tat, dass das Opfer die Attacke eventuell nur überlebt haben könnte, weil der Nachbarshund nicht mehr aufgehört habe zu bellen.

Ein knappes Dreivierteljahr haben die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft nach der Tat Anfang November 2014 gedauert. „Wir haben viele Zeugen vernehmen müssen“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Mehr als 15 von den Staatsanwälten vernommenen Personen sind in der Anklageschrift aufgeführt, darunter auch ermittelnde Beamte der Kriminalpolizei. Außerdem waren aufwendige kriminaltechnische Untersuchungen wie die Auswertung von Schuhspuren am Tatort in Dettingen nötig. „Das braucht eben alles seine Zeit“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Im Sommer vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen die Männer erhoben. Die beiden mutmaßlichen Schläger, die aus Baden-Württemberg stammen, jedoch nicht aus dem Landkreis Freudenstadt, sind nicht in Untersuchungshaft, da laut Staatsanwaltschaft keine Haftgründe wie Verdunklungs- oder Fluchtgefahr bestehen.

Die Akte des Falls ist momentan auf dem Weg ins Horber Amtsgericht. Ob das Opfer Hinweise zu den Angeklagten gemacht hat, kann der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen. Ebensowenig, ob das Opfer Folgeschäden davongetragen hat. „Dazu kann ich keine Auskünfte geben“, sagt der Staatsanwaltschafts-Sprecher.

Ursprünglich war die Hauptverhandlung auf kommenden Mittwoch angesetzt. Doch weil ein rechtsmedizinischer Sachverständige keine Zeit hatte, musste der Termin verschoben werden.

Beim Horber Amtsgericht sind zwei Verhandlungstage vor dem Schöffengericht im Mai angesetzt: der erste am Dienstag, 10. Mai, der zweite zwei Tage später am Donnerstag, 12. Mai. Richter wird Christian Ketterer sein. Den mutmaßlichen Tätern droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

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Erstellt:
03.02.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 29sec
zuletzt aktualisiert: 03.02.2016, 01:00 Uhr

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