Supermarkt-Erpresser vor Gericht: Psychologe sagt aus

Bei Supermarkt-Erpresser ist 2016 Borderline-Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden

Ein Psychologe, der ihn im Jahr 2016 für zwei Gespräche getroffen hatte, sagte das am Montag im Prozess um vergiftete Babynahrung vor dem Landgericht Ravensburg. Bei einem der Treffen sei auch die Oberärztin der betreffenden Klinik dabei gewesen.

15.10.2018

Von dpa/lsw

Schild mit der Aufschrift «Landgericht» am Landgerichtsgebäude in Ravensburg. Foto: Felix Kästle/Archiv dpa/lsw

Schild mit der Aufschrift «Landgericht» am Landgerichtsgebäude in Ravensburg. Foto: Felix Kästle/Archiv dpa/lsw

Ofterdingen/Ravensburg. Dieses Attest hatte der Angeklagte, dem unter anderem versuchter Mord zur Last gelegt wird, in seiner Erklärung zu Beginn der Verhandlung erwähnt. In seiner schriftlicher Einlassung, die sein Verteidiger seinerzeit vorlas, zeichnete der 54-Jährige das Bild einer gescheiterten Existenz - auch von exzessivem Alkoholkonsum und der regelmäßigen Einnahme von Schmerzmitteln war darin die Rede.

Weder ein Alkohol- noch ein Drogenproblem seien bei den Treffen in November 2016 zur Sprache gekommen, sagte der Psychologe. Der Angeklagte habe damals eine Behandlung abgelehnt, er habe sich nicht für therapiefähig gehalten.

Knapp ein Jahr nach diesen Treffen soll der 54-Jährige versucht haben, 11,75 Millionen Euro von verschiedenen Handelsunternehmen zu erpressen. Er gab in der Hauptverhandlung zu, dafür fünf vergiftete Gläser mit Babynahrung in Supermärkten in Friedrichshafen platziert zu haben.

Die Borderline-Störung gilt als eine recht weit verbreitete psychische Störung. Die Betroffenen gelten als emotional instabil. Sie neigen dazu, Impulse ohne Rücksicht auf Konsequenzen auszuleben und leiden häufig unter Stimmungsschwankungen.