Krankenversicherung

Auf zusätzliche Leistungen kommt es an

Der Wechsel ist seit Jahresbeginn einfacher geworden. Noch mehr als der Blick auf Zusatzbeiträge lohnt sich ein Blick auf die freiwilligen Angebote der Krankenkassen.

02.03.2021

Von ALEXANDER BÖGELEIN

Foto: ©REDPIXEL.PL/shutterstock.com

Foto: ©REDPIXEL.PL/shutterstock.com

Ulm. Die Resonanz auf unsere Telefonaktion rund um die Krankenversicherung war riesengroß. Ob Kassenvergleich, Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten oder die Möglichkeit, den Beitrag als Privatversicherte in der Rente zu verringern: Der Rat der Experten Christoph Beck (AOK Ulm-Biberach), Felix Hörret (Verband der privaten Krankenversicherung) und Peter Klipp (Stiftung Warentest) war gefragt.

Die von vielen Krankenkassen zu Jahresbeginn zwischen 0,1 und 0,8 Prozentpunkten erhöhten Zusatzbeiträge lassen Versicherte über einen Wechsel nachdenken. Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient und von einer teuren Krankenkasse zur bundesweit günstigsten wechselt, kann laut Stiftung Warentest rund 200?Euro im Jahr sparen. Bei einem Einkommen von 4800?Euro sind 300 Euro Ersparnis drin.

Doch die Höhe des Zusatzbeitrages sollte nur einer von mehreren Aspekten beim Kassenwechsel sein. Zwar sind mehr als 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Kassen gleich. Jedoch gibt es Unterschiede bei freiwilligen und besonderen Leistungen. Das betrifft unter anderem Themen wie Impfung, Schwangerschaft, besondere Heilmethoden oder Zahnvorsorge. Viele Ärzte bieten Kassenpatienten zusätzliche Untersuchungen an. Mehrere Kassen bezahlen hier Zuschüsse. Auch bei besonderen Früherkennungsprogrammen gibt es Unterschiede. Ein Vergleich lohnt sich. Hier kommen die wichtigsten Fragen und Antworten.

Mein Zusatzbeitrag ist gestiegen. Wie kann ich die Kasse wechseln?

Das können Sie tun, wenn Sie mindestens zwölf Monate Mitglied sind. Nach der Anmeldung bei der neuen Gesetzlichen Krankenkasse kümmert sich diese um die Abmeldung bei der bisherigen Kasse. Der Wechsel wird dann zum übernächsten Monat vollzogen. Solange bleiben Sie bei Ihrer derzeitigen Kasse Mitglied und müssen auch den höheren Zusatzbeitrag bezahlen.

Wie viel kann meine Tochter als Studentin verdienen, ohne dass es Probleme mit der Krankenkasse gibt?

Wenn Ihre Tochter nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, bleibt sie unabhängig vom Verdienst in der Krankenversicherung der Studenten. Das gilt beispielsweise auch, wenn sie mehr als diese 20 Stunden arbeitet, der Job aber aufs Jahr gerechnet auf höchstens 26 Wochen befristet ist und die zusätzlichen Stunden etwa in den Abendstunden oder am Wochenende geleistet werden. Falls Ihre Tochter noch bei Ihnen familienversichert ist, spielt hingegen ihr Gesamteinkommen eine Rolle. Es darf 470 Euro im Monat nicht überschreiten, damit sie familienversichert bleiben kann.

Ich erhalte bald eine Betriebsrente. Gehen davon Kassenbeiträge ab?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. So gibt es in diesem Jahr einen Freibetrag von 164,50 Euro monatlich. Der Freibetrag gilt aber nur für pflichtversicherte Kassenmitglieder, nicht für freiwillig Versicherte. Letztere müssen weiter für die gesamte Betriebsrente 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag an die Kasse bezahlen. Für die Pflichtmitglieder bedeutet die Regelung, dass nur für die Summe jenseits des Freibetrages Kassenbeiträge fällig werden. Für die Pflegeversicherung gehen aber immer die Beiträge von der Betriebsrente ab – dafür gilt der Freibetrag nicht.

Und was ist, wenn die Betriebsrente unter dem Freibetrag liegt? Ich bin gesetzlich pflichtversichert.

Dann zahlen Sie keine Kassenbeiträge, nur den zur Pflegepflichtversicherung.

Ich bin geschieden, damit nicht mehr familienversichert. Die Kasse verlangt von mir mehr als 200 Euro im Monat. Wie kann das sein?

Das Gesetz unterstellt allen freiwillig Versicherten ein beitragspflichtiges Mindesteinkommen von 1096,67 Euro. Das gilt auch dann, wenn Sie real geringere Einkünfte haben. Aus dieser Summe wird der Beitrag berechnet.

Ich bin pflichtversicherter Rentner und betreibe eine Photovoltaikanlage. Muss ich auch auf die Gewinne Kassenbeiträge zahlen?

Ja, auch für Pflichtmitglieder sind diese Gewinne beitragspflichtig.

Ich bin Rentner und wurde als freiwilliges Kassenmitglied eingestuft. Warum muss ich Beiträge auf meine Lebensversicherung bezahlen? Die Beträge habe ich selbst eingezahlt.

Es ist allen Kassen gesetzlich vorgeschrieben, dass nur jene Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner werden, die mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert waren. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Als freiwillig Versicherter bezahlen Sie bis zur Bemessungsgrenze von 4837,50 Euro monatlich auf alle Ihre Einkünfte Beiträge. Neben privaten Lebens- und Rentenversicherungen gehören dazu auch Mieteinkünfte, Betriebsrenten und Kapitalerträge.

Ende März schließe ich meine Geschäft. Kann ich danach von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Nur dann, wenn Sie unter 55 Jahre alt sind und eine Festanstellung mit einem Gehalt von mehr als 450 Euro im Monat annehmen, werden Sie gesetzlich pflichtversichert. Sind Sie älter als 55, bleiben Sie trotz Festanstellung privat versichert. Das gilt auch, wenn Sie nach der Geschäftsaufgabe erst einmal pausieren. Es sei denn, Ihre Ehefrau ist gesetzlich versichert und Sie selbst haben keine monatlichen Einkünfte von mehr als 470 Euro. Dann können Sie mit den entsprechenden Nachweisen Ihrer Einkommensverhältnisse bei Ihrer Ehefrau beitragsfrei gesetzlich familienversichert werden. Bei der Familienversicherung spielt das Alter keine Rolle – entscheidend sind hier allein die Einkünfte.

Ich bin Rentner. Mein Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist zum Jahreswechsel erneut gestiegen. Kann ich daran etwas ändern, obwohl ich schon in Rente bin?

Solange Sie keine höheren Leistungen wünschen, spielt das Alter kein Rolle. Sie sollten allerdings verschiedene Optionen mit Ihrer Krankenversicherung besprechen. So können Sie sich beispielsweise Angebote für gleichwertige, jüngere und preiswertere Tarife zukommen lassen. Wechseln können Sie innerhalb des Unternehmens problemlos. Gesundheitsfragen werden nicht gestellt, wenn der neue Tarif keine höheren Leistungen beinhaltet. Auch mit der Anhebung des Selbstbehaltes oder dem Verzicht auf Leistungen im aktuellen Tarif können Beiträge gespart werden. Lassen Sie sich die verschiedenen Varianten zuschicken und ausführlich beraten.

Auf zusätzliche Leistungen kommt es an

Zum Artikel

Erstellt:
02.03.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 43sec
zuletzt aktualisiert: 02.03.2021, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter Wirtschaft: Macher, Moneten, Mittelstand
Branchen, Business und Personen: Sie interessieren sich für Themen aus der regionalen Wirtschaft? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Macher, Moneten, Mittelstand!