Flugausfall: Das sind Ihre Rechte

Aufgrund der Coronavirus-Krise wurden schon viele Flüge gestrichen, beispielsweise wegen einer zu ni

16.04.2020

Bild: Pixabay.com / JESHOOTS-com

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Aufgrund der Coronavirus-Krise wurden schon viele Flüge gestrichen, beispielsweise wegen einer zu niedrigen Auslastung. Bei einem Flugausfall haben Reisende laut der EU-Fluggastrechte einen Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt natürlich auch in anderen Fällen, wenn der Flieger nicht startet. Nachfolgend wird erläutert, ob und wann das Recht auf eine finanzielle Entschädigung besteht und wie der Anspruch am besten geltend gemacht wird.

Flugausfall - Entschädigung prüfen und durchsetzen
Wenn ein Flug gestrichen wird, ist dies sehr ärgerlich. Doch laut der europäischen Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in vielen Fällen einen Anspruch auf Entschädigung. Doch es ist schwer, die Rechte durchzusetzen. Auf die Forderung wird oftmals nicht eingegangen. Auf der Webseite von Flightright ist es schnell und einfach möglich, die Entschädigung für einen ausgefallenen Flug zu berechnen. Doch die Fluggesellschaften wehren auch berechtigte Ansprüche gern ab. Der Reiserechtsexperte setzt sie gern für den Fluggast durch. Auf diese Weise sind die Erfolgschancen viel höher, als wenn Passagiere selber einen Brief an die Airline senden. Eine Provision wird nur bei erfolgreicher Durchsetzung der Entschädigung gezahlt. Es besteht also kein Kostenrisiko.

Wann gelten die Fluggastrechte und welchen Anspruch auf Entschädigung haben Reisende?
Die möglichen Ursachen für einen Flugausfall sind vielfältig, beispielsweise eine zu geringe Auslastung aufgrund des Coronavirus oder technischer Defekte. Die Fluggastrechte gelten bei Flügen in der EU oder wenn der Flug von einer Airline durchgeführt wird, die ihren Sitz innerhalb der EU hat. Dann muss sie eine Ausgleichsleistung zahlen. Die genaue Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke:

- Kurzstrecke bis 1.500 km: 250 Euro
- Mittelstrecke bis 3.500 km: 400 Euro
- Langstrecke über 3.500 km: 600 Euro

Es ist wichtig, am Flughafen relevante Informationen und Beweise zu sammeln, zum Beispiel Ersatztickets, Beweisfotos und Belege. Zudem ist es sinnvoll, sich von der Fluggesellschaft den Grund des Flugausfalls mitteilen und schriftlich bestätigen zu lassen sowie die Kontaktdaten mit Mitreisenden auszutauschen. Passagiere können von der Airline eine gleichwertige Ersatzbeförderung fordern, denn es besteht der Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung, um zum Ziel zu gelangen. Ab fünf Stunden Flugverspätung ist es möglich, vom Vertrag zurückzutreten und den Flugpreis erstattet zu bekommen.

Ausnahmen: Wann besteht kein Recht auf Entschädigung?
Ist die Fluggesellschaft nicht Schuld am Flugausfall, greifen die Fluggastrechte nicht. Die Rede ist von außergewöhnlichen Umständen, beispielsweise eine politische Instabilität, Terrorwarnung, extreme Wetterbedingungen oder andere Sicherheitsrisiken. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Wenn die Fluggesellschaft dem Reisenden den Ausfall rechtzeitig mitteilt, steht ihm ebenso keine Entschädigung zu. Die Information muss mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Flug erfolgen.

Übrigens
Fluggäste, die von einem Flugausfall oder einer Flugverspätung betroffen sind, haben ab zwei Stunden Abflugverspätung einen Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Speisen, Getränke, Telefonate und, falls der Flieger erst am kommenden Tag startet, eine Hotelübernachtung inklusive Transfer.

Zusammenfassung
Von einem Flugausfall ist die Rede, wenn der geplante Flug nicht durchgeführt wurde. Frust und Ärger sind verständlich. Doch Passagieren steht in vielen Fällen eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro zu. Dabei gilt: Je länger die Flugstrecke, desto höher die Entschädigung. Der Streit mit der Fluggesellschaft ist oft langwierig und aussichtslos. Fluggesellschaften blockieren private Anfragen meist ab und berufen sich auf „außergewöhnliche Umstände“. Reiserechtsexperten helfen bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Entschädigung. Der Vorteil ist, dass kein Kostenrisiko besteht. Sie zahlen lediglich bei Erfolg ein niedriges Honorar.