Kreis Freudenstadt

Ausgangssperre im Kreis Freudenstadt

14.04.2021

Von NC

Weil die vom Landesgesundheitsamt für den Kreis Freudenstadt festgestellte 7-Tage-Inzidenz seit Sonntag, 11. April an drei Tagen in Folge den Wert von 150 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner überschritten hat, ordnet das Landratsamt eine Ausgangssperre an. Sie tritt am Samstag, 17. April um 0 Uhr in Kraft. Bürgerinnen und Bürger dürfen dann von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens das Haus oder die Wohnung nur aus wichtigen Gründen verlassen. Dazu zählen der Arbeitsweg, die Inanspruchnahme medizinischer oder therapeutischer Leistungen, die Begleitung und Betreuung Sterbender sowie der Besuch der Partnerin oder des Partners in deren bzw. dessen Wohnung. Die Verfügung ist bis 17. Mai befristet. Sollte die Inzidenz vorher an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen, wird die Ausgangssperre aufgehoben.

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Erstellt:
14.04.2021, 18:14 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 24sec
zuletzt aktualisiert: 14.04.2021, 18:14 Uhr

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