Tübingen

Baurecht für die Regiostadtbahn steht

07.10.2017

Von sg

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der neuen Haltepunkte Tübingen-Neckaraue und Tübingen-Güterbahnhof für die Regionalstadtbahn Neckar-Alb erlassen. Damit liegt nun insgesamt das Baurecht für die Elektrifizierung und den teilweise zweigleisigen Ausbau der Strecke von Herrenberg über Tübingen und Reutlingen nach Bad Urach einschließlich der Errichtung neuer Haltepunkte in Reutlingen und Tübingen vor. Der Planfeststellungsbeschluss ordnet in insgesamt drei Fällen passiven Lärmschutz an. Für Beeinträchtigungen der Zauneidechsen wurden Ausnahmen zugelassen.