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Bearbeitungsgebühren in der Kritik

Jeder hat den Posten „Bearbeitungsgebühr“ schon auf der einen oder anderen Rechnung gesehen. Und eventuell haben sich viele bereits gefragt, was darunter eigentlich im Detail zu verstehen ist. Telefongesellschaften und Banken greifen zum Beispiel gerne auf diese Bearbeitungsgebühr zurück.

12.08.2015

Und darum geht?s: Ein Antrag oder Auftrag muss bearbeitet werden. Aber der Kunde zahlt schließlich für die in Anspruch genommene Dienstleistung und geht in der Regel davon aus, dass die Bearbeitung im Preis inbegriffen ist – dementsprechend ist die Bearbeitungsgebühr für viele Verbraucher nicht nachzuvollziehen und gerät des Öfteren in die Kritik. Verständlich ist, dass die Bearbeitung ein Unternehmen Geld kostet – es muss seine Mitarbeiter schließlich bezahlen. Oftmals werden diese Kosten aber so in den Preis einer gekauften Ware oder einer in Anspruch genommenen Dienstleistung integriert, dass der Kunde diese Gebühr nicht gesondert aufgelistet bekommt und daher kaum oder gar keine Transparenz gegeben ist.

Abkassieren durch die Bearbeitung von Aufträgen? In Zukunft müssen Unternehmen oftmals auf entsprechende Beiträge verzichten.

Abkassieren durch die Bearbeitung von Aufträgen? In Zukunft müssen Unternehmen oftmals auf entsprechende Beiträge verzichten.

Unzulässig: Kreditbearbeitungsgebühren

Wer einen Kredit bei der Bank aufnimmt, hat schlicht und einfach nicht das nötige Geld, um sich das Traumhaus komplett selbst zu finanzieren oder sich den so dringend benötigten Wagen zu leisten, kann aber davon ausgehen, dass der geliehene Betrag über einen gewissen Zeitraum zurückgezahlt werden kann. Wenn das Geld aber ohnehin nicht ganz so locker sitzt, schauen Kreditnehmer genau auf die Konditionen und Zinsen, um bei den Kosten für die Rückzahlung möglichst viel Geld einsparen zu können.

Dabei wurden bei einer Kreditaufnahme bis 2014 in der Regel nicht nur Zinsen bei einem Bankkredit erhoben, sondern auch Bearbeitungsgebühren. Pauschal wurden von den Banken dabei etwa ein bis vier Prozent der Kreditsumme als solche veranschlagt. Bei einem Kleinkredit hält sich die Summe zwar im Rahmen, bei einem Kredit für einen Hausbau hingegen ist das viel Geld. Die eingezogene Gebühr haben Banken mit der Begründung eingezogen, Organisatorisches damit bewerkstelligen zu können, die Beratung und die Bonitätsprüfung beispielsweise.

Im Mai und im Oktober 2014 hat der Bundesgerichtshof jedoch beschlossen, dass die erhobenen Bearbeitungsgebühren für Privatkredite nicht zulässig sind, im Einzelnen gilt dies für folgende Kreditarten:

Bearbeitungsgebühren in der Kritik

Aufgrund des BGH-Urteils aus dem Jahr 2014 ist es Kreditnehmern nun möglich, die bereits von ihnen geleistete Kreditbearbeitungsgebühr zurückzufordern. Diese Möglichkeit nehmen bis heute viele Verbraucher dankend entgegen und wenden sich an ihre kreditgebende Bank. Laut Spiegel.de geht es dabei um enorme Summen, so hat die Deutsche Bank für die eigenen Kreditgeschäfte und die der Postbank 400 Millionen Euro zurückgestellt, die Targobank rechnet mit 200 Millionen Euro und die Commerzbank mit 35 Millionen Euro. Es liegen zwar nicht von allen kreditgebenden und damit vom BGH-Urteil betroffenen Banken die Daten vor, jedoch wird die gesamte aufzubringende Summe auf mehr als eine Milliarde Euro geschätzt.

Während einige Kreditnehmer bereits ihre Ansprüche problemlos geltend machen konnten, macht sich anderswo zurzeit Ärger breit. Die Santander Consumer Bank hatte im Dezember 2014 öffentlich zugesagt, die Ansprüche der Kunden gegen ein Schreiben und ohne ein Gerichtsverfahren geltend zu machen, hat sich an diese Zusage jedoch in mehreren Einzelfällen nicht gehalten, sodass Anfang April 2015 bereits über 6.700 Verfahren beim Amtsgericht Mönchengladbach anhängig gemacht worden sind. Weitere Banken verhalten sich ebenfalls ähnlich. Einige Bankinstitute verweigern Kunden zudem die Zinsen, die ihnen für die unzulässigen Kreditgebühren zustehen, dabei handelt es sich in vielen Fällen sogar um mehrere hundert Euro. Wie genau ein Verbraucher die Gebühren zurückerhalten kann und wie er dabei vorgehen sollte, erklärt Financescout24.

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Urteil: Unzulässige Bearbeitungsgebühr für gescheiterten Zahlungseinzug

Wie eingangs erwähnt, fallen nicht nur bei Banken sogenannte Bearbeitungsgebühren an. In vielen Fällen sind diese bereits in den Preis einer Ware einkalkuliert und werden nur selten gesondert aufgelistet wie zum Beispiel beim Kauf von Eintrittstickets.

Eine Bearbeitungsgebühr der besonders dreisten Art hatte die Internetseite fluege.de erhoben. Das Unternehmen hatte in seinen AGBs die Klausel gesetzt, dass für „das unberechtigte Zurückhalten bzw. die unberechtigte Rückgängigmachung einer Zahlung, beispielsweise einer Lastschriftrückgabe oder einer Rückgabe einer Kreditkartenzahlung, eine Gebühr von bis zu 50 Euro“ verlangt werden kann.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hat das Unternehmen zunächst zu einer Unterlassungserklärung diesbezüglich aufgefordert, fluege.de wies dies aber zurück. Somit ist der Fall nun vor das Landesgericht Leipzig gegangen, Klage auf Unterlassung wurde erhoben. Mit Erfolg, der zuständige Richter hat festgestellt, dass die entsprechende Klausel gegen §§ 309 Nr. 5 lit. a, 307 Abs. 1 BGB verstößt und aufgrund der nicht vorhandenen Transparenz nicht gültig ist. Detaillierter geht folgender Artikel auf den Sachverhalt ein.

Bearbeitungsgebühren – ein zweischneidiges Schwert

Bearbeitungsgebühren sind generell nicht als negativ anzusehen. In manchen Fällen macht die Erhebung durchaus Sinn und ist dem Aufwand entsprechend angemessen. Es könnte sogar gesagt werden, dass es ein zusätzlicher Service für den Kunden ist, dass die entsprechende Gebühr nicht in den Kaufpreis miteinfließt, sondern gesondert aufgelistet wird. Schwierig ist es aber dann, wenn die Höhe der Gebühr nicht nachvollziehbar ist. Die Kreditbearbeitungsgebühr ist ein gutes Beispiel dafür. Ob ein Kredit in Höhe von 10.000 oder 100.000 Euro aufgenommen wird – der Arbeitsaufwand für den Bankangestellten ist derselbe. Da die Bearbeitungsgebühr in dem Fall aber prozentual erhoben wurde, sind die Preise entsprechend unterschiedlich hoch. Gerade aus Verbrauchersicht ergibt diese Handhabung jedoch keinen Sinn.

Ähnlich verhält es sich, wenn Bearbeitungsgebühren pauschal extrem hoch sind wie zum Beispiel im Fall mehrerer privater Kindertagesstätten, die neben einer langen Kündigungsfrist von 3 Monaten zudem eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 800 Euro erheben – so geschehen in diesem Jahr in München. Nach nur 10 Tagen hat ein Elternpaar ihren Sohn wieder aus der Kita abgemeldet – und soll nun laut brigitte.de dennoch 4100 Euro zahlen. Der Fall wird nun vor dem BGH verhandelt und ein positives Urteil wird deutschlandweit von vielen Eltern erhofft, um in Zukunft so horrenden Bearbeitungsgebühren keine Chance mehr zu geben.