Nachträglich geheilt

Bebauungsplan musste aufgrund von Fehlern nachgebessert werden

Bis auf einen sind alle 19 gemeindeeigene Bauplätze im Baugebiet „Seite“ verkauft, die meisten sind und werden gerade bebaut, und doch mussten sich Ortschaftsrat und Gemeinderat nochmals mit dem Bebauungsplan befassen. Grund: Gerichtlich festgestellte Verfahrensmängel aufgrund eines Normenkontrollverfahrens von privater Seite, die nun nachträglich „geheilt“ werden müssen.

20.04.2016

Weitingen. Das privat angestrengte Normenkontrollverfahren ging von einem angrenzenden Betrieb aus, dessen Besitzer nicht damit einverstanden war, in den Umlegungs- und Bebauungsplan mit einbezogen und veranlagt zu werden. Die Einwände wurden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens mit den damit verbundenen öffentlichen Auslegungen jeweils abgelehnt. Der Bebauungsplan trat daher 25. Januar 2013 in Kr...

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