Stuttgart

Behörden vor Ort entscheiden

21.10.2020

Von sag

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat vor dem Hintergrund stark steigender Covid-19-Infektionen im Land die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Für den organisierten Sport und den Trainingsbetrieb ergeben sich daraus keine unmittelbaren Veränderungen. Die „Corona-Verordnung Sport“ (CoronaVO Sport) gilt in der Fassung vom 8. Oktober 2020 bis auf weiteres unverändert. Zwar wurde die grundsätzliche Maxi...

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Erstellt:
21.10.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 30sec
zuletzt aktualisiert: 21.10.2020, 01:00 Uhr

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