Sozialgericht

Beim Brötchenkauf unversichert

Aktuelles Urteil: Abstecher in eine Tankstelle auf dem Weg zur Arbeit wird als private Handlung gesehen.

07.12.2016

Von dem

Wer sich auf dem Arbeitsweg Brötchen für die Pause kauft, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Dies gilt selbst dann, wenn der Einkauf in einer Tankstelle direkt an der Arbeitsstrecke erfolgt, wie das Sozialgericht Reutlingen in einer aktuellen Entscheidung betont. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Abhängig beschäftigte Arbeitnehmer sind im Allgemeinen auf dem Weg ...