Landgericht

Berufung abgelehnt

Ein 48-Jähriger hatte sich Anfang 2016 zwei Mal in ein Sterne-Hotel eingemietet und nicht bezahlt. Gegen das Urteil hat er Berufung eingelegt.

19.01.2018

Von Cornelia Addicks

Diese Berufung wurde vom Landgericht Rottweil kostenpflichtig verworfen: Der 48-Jährige, mehrfach einschlägig Vorbestrafte, muss eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verbüßen. Er hatte sich Anfang 2016 zweimal in ein Sterne-Hotel im Kreis Freudenstadt eingemietet und war die Rechnungen schuldig geblieben. Auf der Summe von 3462,70 Euro für Kost und Logis an einigen Tagen ist die Hotelierfa...

88% des Artikels sind noch verdeckt.