Regionalverband geht in die nächste Instanz

Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, um Planungsgebot in Ofterdingen durchzusetzen

Wie der Regionalverband Neckar-Alb gestern Nachmittag bekanntgab, hat er gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen Beschwerde eingelegt. Damit geht der Fall um die Ansiedlung von zwei Einkaufsmärkten am Ofterdinger Ortsrand vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

05.04.2016

Von susanne wiedmann

Ofterdingen. Vor zwei Wochen hatte Ofterdingen – wie berichtet – gegen den Regionalverband Neckar-Alb einen ersten Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied, dass der Regionalverband zwar befugt sei, ein Planungsgebot aufzustellen. Allerdings widersprächen die beiden strittigen Einkaufsmärkte nicht den Zielen der Raumordnung. Nach Auffassung der Verwaltungsrichter handelt es si...

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