Kreis Freudenstadt · Müll

Besondere Regelung für Infizierte

Das Landratsamt informiert über die Entsorgung von Abfall aus Haushalten mit Corona-Erkrankten oder Quarantäne.

28.03.2020

Von NC

Bei der Entsorgung von Abfällen aus Haushalten, in denen Personen leben, die positiv auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2) getestet wurden, gilt ab sofort eine besondere Regelung bei der Müllentsorgung. So haben diese Haushalte alle Abfälle zwingend über die Restmülltonne zu entsorgen. Die sonst geltende Pflicht, Abfall zu trennen, entfällt. Diese Regelung gilt auch für ...

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